Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

Hamburg 99015018148000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015018148000

Leistungsbezeichnung

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

Leistungsbezeichnung II

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige schwerbehinderte Personen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Arbeitsagentur (Synonym), Integrationsamt (Synonym), Schwerbehindert (Synonym), Bildungsmaßnahmen (Synonym), psychosoziale Betreuung (Synonym), Integrationsfachdienst (Synonym), Rehabilitationsträger (Synonym), Vertrauenspersonen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Integrationsamt

Handlungsgrundlage

Teaser

Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

Volltext


Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmende, Selbstständige und Beamte:
   - für technische Arbeitshilfen
   - zum Erreichen des Arbeitsplatzes
   - zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
   - zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
   - zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
   - in besonderen Lebenslagen
   - Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz
 

Erforderliche Unterlagen

   - Vorliegender Antrag
   - Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
   - Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über die anerkannte Behinderung
   - Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
   - ggf. Kostenvoranschläge
   - ggf. Tragfähigkeitsbescheinigung bei Selbstständigkeit

Voraussetzungen

- Sie haben eine Schwerbehinderung und sind arbeitnehmend, verbeamtet oder selbstständig und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden.
Dabei gelten als Arbeitsplätze Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden tätig sind.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf


Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch erfolgt folgendermaßen:
 - Sie beschreiben das Anliegen.
 - Sie senden die Daten nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde.
 - Das Integrationsamt prüft den Antrag.
 - Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das örtlich zuständige Integrationsamt Kontakt mit dem/der Antragstellenden auf.
 - Für weitere Anliegen können sich weitere Beteiligte wie der Psychosoziale Fachdienst oder der technische Beratungsdienst bei dem/der Antragstellenden melden.
 - Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch.
 - Das Integrationsamt übersendet den Bescheid nach erfolgter Bedarfsermittlung postalisch an den/die Antragstellende/n. 

Bearbeitungsdauer

Dies ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich auch die jeweilige Bearbeitungsdauer:
Dauer: 1 bis 3 Monate

Frist

Es sind keine Fristen einzuhalten. Der Antrag ist rechtzeitig (nach Möglichkeit drei Monate) vor der Durchführung der geplanten Maßnahme einzureichen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Nach Erhalt des Bescheids haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.

Kurztext


Begleitende Hilfe erleichtert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben.
Ziel: Schwerbehinderte Menschen sollen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden.

Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmende, Selbstständige und Beamte:
   - für technische Arbeitshilfen
   - zum Erreichen des Arbeitsplatzes
   - zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
   - zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
   - zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
   - in besonderen Lebenslagen
   - Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal