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Erteilung Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Hamburg 99010002005000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010002005000

Leistungsbezeichnung

Erteilung Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Leistungsbezeichnung II

Daueraufenthaltserlaubnis-EU beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Ausländerbehörde (Synonym), Ausländeramt (Synonym), Ausländerabteilung (Synonym), Reiseausweise für Ausländer (Synonym), Reiseausweise für Staatenlose (Synonym), Reiseausweise für Flüchtlinge (Synonym), Aufenthalt vorübergehender (Duldung) (Synonym), Abschiebung, Ausländer (Synonym), Fiktionsbescheinigung (Synonym), Integrationskurse für Ausländer (Synonym), Sprachkurs für Ausländer (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Synonym), vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Synonym), § 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ähnelt in vielen Punkten der Niederlassungserlaubnis, führt jedoch zu weiteren Rechten der Inhaberin oder des Inhabers im EU-Ausland

Volltext

Sie haben einen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Es werden die gleichen Unterlagen wie bei einer Niederlassungserlaubnis benötigt.
Zusätzlich muss noch eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt vorgelegt werden. Ausländerinnen oder Ausländer, die im Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen oder zu Ausbildungszwecken sind, haben keinen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ausgenommen davon sind die Inhaberinnen oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 25 (2) und 23 (2) AufenthG, hier kann eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragt werden.  

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg
  • gültiger Nationalpass 
  • Arbeits- oder Verlängerungsvertrag 
  • aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber
  • Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen
  • Zertifikat „Leben in Deutschland“
  • Sprachzertifikat
  • aktuellen Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
  • Mietvertrag + aktuelle Miethöhe
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt

Sollte ein inländischer Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung/Studium vorliegen, ist das Sprachzertifikat und das Zertifikat „Leben in Deutschland“ nicht mehr notwendig. 

Zum Termin wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein.
  • Sie sollten gegenüber der Ausländerbehörde darlegen können, dass Sie sich während der fünf Jahre im Bundesgebiet aufgehalten haben (zum Beispiel: durch einen Nachweis über den Besuch einer Bildungseinrichtung oder ein Arbeitsverhältnis). 
  • Sie verfügen über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Kosten

109 €  (bevorzugte Zahlung mit der EC-Karte)
Kassenzeichen: 2037

Verfahrensablauf

Der Antrag kann über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg gestellt werden. Es muss aber zusätzlich im Online-Dienst erwähnt werden, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragt werden soll, da diese konkrete Option noch nicht online direkt wählbar ist.
Im Online-Dienst gibt es ein Nachrichten-/Bemerkungsfeld, dort bitte den konkreten Antrag schriftlich stellen.
Für eine schnellere Bearbeitung, ist es hilfreich, wenn bereits alle benötigten Unterlagen im Online-Dienst hochgeladen werden. Nach Prüfung der Unterlagen und treffen der Entscheidung wird der Kunde vom zuständigen Sachbearbeiter /-in einen Termin erhalten.
Zum Termin muss immer ein aktuelles biometrisches Passbild, der Nationalpass und die Gebühr (Zahlung bevorzugt mit EC-Karte) mitgebacht werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen vom Kunden ab.
Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.  
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Frist

Der Kunde muss mindestens seit 5 Jahren sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die 60 Monate Rentenpflichtbeiträge erfüllt haben, vorher ist ein Antrag nicht notwendig. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bearbeitunsgebühr muss immer entrichtet werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Gebühr nicht erstattet, auch nicht anteilig. Es kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden. 

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Kurztext

  • Erteilung Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Die Daueraufenthaltserlaubnis können Sie beantragen, wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und der Unterhalt für sie selbst, sowie für unterhaltspflichtige Familienangehörige vollständig gesichert ist.
  • Für die Beantragung werden die selben Unterlagen wie für die Niederlassungserlaubnis und zusätzlich eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt benötigt.
  • Es dürfen keine Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen und es dürfen keine staatlichen Leistungen bezogen werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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