Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachkundebescheinigung (Synonym), Ermächtigung Strahlenschutz (Synonym), strahlenexponierte Personen (Synonym), ärztliche Überwachung (Synonym), arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.12.2023
Fachlich freigegeben durch
BJV V Arbeitnehmerschutz
Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte und Ärztinnen eine Ermächtigung.
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen.
Insbesondere muss
Insbesondere muss
- die Approbation vorliegen
- die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.
- Approbationsurkunde
- Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
- Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde)
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder die Teilnahme am „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ nachweist und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachweist.
- Die Fachkunde besteht aus:
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte
- mindestens sechsmonatige Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin oder eines ermächtigten Arztes.
- Die Fachkunde besteht aus:
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.
Sie können die schriftliche Beantragung auch mit Formular beantragen.
Sie können die schriftliche Beantragung auch mit Formular beantragen.
- Laden Sie das Formular online herunter.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie diesen bei der zuständigen Stelle ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls den Ablehnungsbescheid Ihres Antrags.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Antragseingang sowie Vorlage aller geforderten Unterlagen.
Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde beziehungsweise Dienststelle erhoben werden. Das erfolglose Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.
- Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
- Ärztinnen und Ärzte benötigen eine Erlaubnis zur Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung.