Stadtumbau Beschluss
Inhalt
Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts beteiligen
Begriffe im Kontext
Städtebauförderung (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym), Mitwirkung (Synonym), Partizipation (Synonym), ISEK (Synonym), IEK (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.11.2023
Fachlich freigegeben durch
OZG - Bauen und Wohnen
§ 171b Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__171b.html
Art. 3 Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2022
https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2022.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__171b.html
Art. 3 Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2022
https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2022.pdf
Sie können sich an der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beteiligen.
Als Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zum Stadtumbau zu beteiligen. So können Sie an der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet mitwirken.
Träger öffentlicher Belange werden, wenn eine Betroffenheit festgestellt wird, von der zuständigen Behörde zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in geeigneter Weise in das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ein.
Träger öffentlicher Belange werden, wenn eine Betroffenheit festgestellt wird, von der zuständigen Behörde zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in geeigneter Weise in das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ein.
Der Beginn der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird öffentlich bekannt gegeben.
In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können.
Grundsätzlich können Sie sich
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert eine Stellungnahme online abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt
In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können.
Grundsätzlich können Sie sich
- Online,
- Schriftlich,
- Mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
- während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert eine Stellungnahme online abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt
: Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.
Sie können sich mindestens 30 Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe beteiligen.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung Ihre Stellungnahme abgeben.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung Ihre Stellungnahme abgeben.
Ein Beschluss zum Stadtumbau besteht im Allgemeinen aus:
- Beschlussvorlage mit z.B. Angabe der Zielsetzungen, der Maßnahmen und des vorgeschlagenen Zeitplans, ...
- Beschlussprotokoll mit der Dokumentation der Entscheidungen der zuständigen Gremien.
- Städtebauliches Entwicklungskonzept mit der Beschreibung der langfristigen Entwicklung und dem Umbau einer Stadt oder eines Stadtteils.
- Maßnahmenplanung mit einer detaillierten Beschreibung der geplanten Projekte
- o Finanzierungsplan mit einem Überblick über die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen
- Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts beteiligen
- Beteiligung im Rahmen der Aufstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK)
- zum Beispiel: In den Programmen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ sowie bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
- Bürgerinnen und Bürger, sonstige Akteurinnen und Akteure, öffentliche Aufgabenträger sowie Träger öffentlicher Belange – bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen auch Eigentümerinnen und Eigentümer – haben das Recht, sich an der Aufstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu beteiligen
- Die Beteiligung kann in vielfältiger Weise stattfinden, zum Beispiel in Form einer öffentlichen Veranstaltung oder auch digital
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg