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Stadtumbau Beschluss

Hamburg 99012118024000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012118024000

Leistungsbezeichnung

Stadtumbau Beschluss

Leistungsbezeichnung II

Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Städtebauförderung (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym), Mitwirkung (Synonym), Partizipation (Synonym), ISEK (Synonym), IEK (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

§ 171b Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__171b.html

Art. 3 Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2022
https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2022.pdf

Teaser

Sie können sich an der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beteiligen.

Volltext

Als Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zum Stadtumbau zu beteiligen. So können Sie an der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet mitwirken.
Träger öffentlicher Belange werden, wenn eine Betroffenheit festgestellt wird, von der zuständigen Behörde zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in geeigneter Weise in das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ein.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Der Beginn der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird öffentlich bekannt gegeben.
In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können.
Grundsätzlich können Sie sich
  • Online,
  • Schriftlich,
  • Mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
  • während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
an der Erstellung des Entwicklungskonzepts beteiligen.
 
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert eine Stellungnahme online abzugeben.
 
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt

Bearbeitungsdauer

: Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Frist

Sie können sich mindestens 30 Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe beteiligen.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung Ihre Stellungnahme abgeben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ein Beschluss zum Stadtumbau besteht im Allgemeinen aus:
  • Beschlussvorlage mit z.B. Angabe der Zielsetzungen, der Maßnahmen und des vorgeschlagenen Zeitplans, ...
  • Beschlussprotokoll mit der Dokumentation der Entscheidungen der zuständigen Gremien.
  • Städtebauliches Entwicklungskonzept mit der Beschreibung der langfristigen Entwicklung und dem Umbau einer Stadt oder eines Stadtteils.
  • Maßnahmenplanung mit einer detaillierten Beschreibung der geplanten Projekte
  • o    Finanzierungsplan mit einem Überblick über die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts beteiligen
  • Beteiligung im Rahmen der Aufstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK)
    • zum Beispiel: In den Programmen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ sowie bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
  • Bürgerinnen und Bürger, sonstige Akteurinnen und Akteure, öffentliche Aufgabenträger sowie Träger öffentlicher Belange – bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen auch Eigentümerinnen und Eigentümer – haben das Recht, sich an der Aufstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu beteiligen
  • Die Beteiligung kann in vielfältiger Weise stattfinden, zum Beispiel in Form einer öffentlichen Veranstaltung oder auch digital

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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