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Sanierungssatzung Bereitstellung

Hamburg 99012116141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012116141000

Leistungsbezeichnung

Sanierungssatzung Bereitstellung

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in ein festgelegtes Sanierungsgebiet nehmen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Stadtplanung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

§ 143 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__143.htmlURL

Teaser

Sie haben das Recht, in eine Sanierungssatzung für ein Sanierungsgebiet Einsicht nehmen zu können.

Volltext

In einer Sanierungssatzung ist festgelegt, wie ein bestimmtes Stadtviertel oder ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde durch eine Sanierung lebenswerter gemacht werden soll.
Neue Sanierungssatzungen können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune die gewünschte Sanierungssatzung noch nicht im Internet bereit haben Sie ein Recht darauf diese bei der Kommune einzusehen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Sanierungssatzungen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie eine Sanierungssatzung vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Sanierungssatzung besteht im Allgemeinen aus:
  • Satzungstext mit Angaben zu Zielsetzungen, des festgelegten Sanierungsgebietes, zum Maßnahmenkatalog und weitere
  • Planzeichnung (Übersichtsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
  • Anlagen; zum Beispiel Gutachten, Untersuchungen und andere

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Einsicht in festgelegtes Sanierungsgebiet nehmen
  • für jeden einsehbar
  • neu aufgestellte Sanierungssatzungen werden im Internet bereitgestellt
  • steht die gewünschte Sanierungssatzung noch nicht im Internet bereit, besteht die Möglichkeit, sie bei der Kommune einzusehen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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