Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Sanierungssatzung Beschluss

Hamburg 99012116024000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012116024000

Leistungsbezeichnung

Sanierungssatzung Beschluss

Leistungsbezeichnung II

Sich an der Erstellung eines Sanierungsgebietes beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bürgerbeteiligung (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym), Mitwirkung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

§ 139 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__139.html

§ 141 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__141.html

§ 142 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__142.html

Teaser

Sie können sich an den vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen beteiligen

Volltext

Mit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sollen Gebiete umgestaltet werden, um städtebauliche Missstände zu beheben.
Wenn Sie die geplante Sanierungsmaßnahme in irgendeiner Form betrifft, können Sie sich beteiligen.
Als Träger öffentlicher Belange, werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in geeigneter Weise in die vorbereitenden Untersuchungen ein.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie sind von dem Vorhaben betroffen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für die Sanierung eines städtebaulichen Gebietes wird öffentlich bekannt gegeben.
In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege für die Beteiligung möglich sind.
Grundsätzlich können Sie sich
  • Online,
  • Schriftlich,
  • Mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
  • während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
beteiligen.
 
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben.
 
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Die Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Frist

Sie können sich mindestens 30 Tage ab der öffentlichen Bekanntgabe beteiligen.
Als Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange müssen Sie spätestens 30 Tage nach der Aufforderung Ihre Stellungnahme abgeben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Sanierungssatzung besteht im Allgemeinen aus:
  • Satzungstext mit Angaben beispielsweise der Zielsetzungen, des festgelegten Sanierungsgebietes, des Maßnahmenkataloges und weitere
  • Planzeichnung (Übersichtsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
  • Anlagen wie zum Beispiel Gutachten, Untersuchungen und andere

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Sich bei der Erstellung eines Sanierungsgebietes beteiligen
  • Beteiligung im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen (VU) bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
  • Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Betroffene sowie Träger öffentlicher Belange im Untersuchungsgebiet haben das Recht, sich an den vorbereitenden Untersuchungen (VU) der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu beteiligen und ihre Belange einzubringen.
  • Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in geeigneter Weise in die vorbereitenden Untersuchungen ein.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal