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Gemeinsamer Flächennutzungsplan Bereitstellung

Hamburg 99012115141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012115141000

Leistungsbezeichnung

Gemeinsamer Flächennutzungsplan Bereitstellung

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), F-Plan (Synonym), FNP (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen zu können.

Volltext

In einem gemeinsamen Flächennutzungsplan haben sich angrenzende Gemeinden auf Vorgaben für die prinzipielle Nutzung einer bestimmten Bodenfläche geeinigt. 
Neue oder neu geänderte gemeinsame Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellen die verantwortlichen Kommunen den gewünschten gemeinsamen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit haben Sie ein Recht darauf diesen bei der Kommune einzusehen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von gemeinsamen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die gemeinsamen Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
  • Textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
  • Verschiedenen Karten
  • Flächennutzung, Erschließung, Umwelt
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen
  • Für jeden zur Einsicht bereit
  • Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet zur Einsicht bereitgestellt
  • Nicht im Internet bereitgestellte gemeinsame Flächennutzungspläne können bei der Kommune eingesehen werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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