Gemeinsamer Flächennutzungsplan Bereitstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), F-Plan (Synonym), FNP (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.11.2023
Fachlich freigegeben durch
OZG - Bauen und Wohnen
§ 204 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__204.html
§ 6a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__204.html
§ 6a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6a.html
In einem gemeinsamen Flächennutzungsplan haben sich angrenzende Gemeinden auf Vorgaben für die prinzipielle Nutzung einer bestimmten Bodenfläche geeinigt.
Neue oder neu geänderte gemeinsame Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellen die verantwortlichen Kommunen den gewünschten gemeinsamen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit haben Sie ein Recht darauf diesen bei der Kommune einzusehen.
Neue oder neu geänderte gemeinsame Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellen die verantwortlichen Kommunen den gewünschten gemeinsamen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit haben Sie ein Recht darauf diesen bei der Kommune einzusehen.
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von gemeinsamen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die gemeinsamen Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Möchten Sie die gemeinsamen Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
- Verschiedenen Karten
- Flächennutzung, Erschließung, Umwelt
- Legende zu den Karten
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen
- Für jeden zur Einsicht bereit
- Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet zur Einsicht bereitgestellt
- Nicht im Internet bereitgestellte gemeinsame Flächennutzungspläne können bei der Kommune eingesehen werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg