Gemeinsamer Flächennutzungsplan Aufstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), F-Plan (Synonym), FNP (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.11.2023
Fachlich freigegeben durch
OZG - Bauen und Wohnen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2.html
§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__3.html
§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4.html
§ 4a Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4a.html
§ 204 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__204.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2.html
§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__3.html
§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4.html
§ 4a Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4a.html
§ 204 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__204.html
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen.
Als Bürgerin, Bürger und Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung (Neuerstellung/ Änderung) eines gemeinsamen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online/ elektronisch abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
- Online,
- Schriftlich,
- Mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
- während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online/ elektronisch abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.
Die Anhörungsfrist beträgt mindestens 30 Tage ab der Bekanntmachung beziehungsweise ab der Aufforderung.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan ist ein von mehreren Gemeinden gemeinsam aufgestellter Flächennutzungsplan. Durch die gemeinsame Erstellung sollen Konflikte in der Raumnutzung vermieden und Synergien gehoben werden. Nutzungsmöglichkeiten sind Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
- Verschiedenen Karten (Flächennutzung, Erschließung, Umwelt)
- Legende zu den Karten
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
- Sich bei der Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen
- Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen) kann sich zu laufenden gemeinsamen Flächennutzungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen.
- Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert zu laufenden gemeinsamen Flächennutzungsplanverfahren Stellung zu nehmen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg