Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Gemeinsamer Flächennutzungsplan Aufstellung

Hamburg 99012115042000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012115042000

Leistungsbezeichnung

Gemeinsamer Flächennutzungsplan Aufstellung

Leistungsbezeichnung II

Sich bei der Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), F-Plan (Synonym), FNP (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2.html

§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__3.html

§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4.html

§ 4a Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4a.html

§ 204 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__204.html

Teaser

Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen.

Volltext

Als Bürgerin, Bürger und Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung (Neuerstellung/ Änderung) eines gemeinsamen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung
  • Online,
  • Schriftlich,
  • Mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
  • während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
zum gemeinsamen Flächennutzungsplan äußern oder Stellung nehmen.
 
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online/ elektronisch abzugeben.
 
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Frist

Die Anhörungsfrist beträgt mindestens 30 Tage ab der Bekanntmachung beziehungsweise ab der Aufforderung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der gemeinsame Flächennutzungsplan ist ein von mehreren Gemeinden gemeinsam aufgestellter Flächennutzungsplan. Durch die gemeinsame Erstellung sollen Konflikte in der Raumnutzung vermieden und Synergien gehoben werden. Nutzungsmöglichkeiten sind Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
  • textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
  • Verschiedenen Karten (Flächennutzung, Erschließung, Umwelt)
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Sich bei der Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen
  • Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen) kann sich zu laufenden gemeinsamen Flächennutzungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen.
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert zu laufenden gemeinsamen Flächennutzungsplanverfahren Stellung zu nehmen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal