Flächennutzungsplan Aufstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), F-Plan (Synonym), FNP (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.11.2023
Fachlich freigegeben durch
OZG - Bauen und Wohnen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2.html
§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__3.html
§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4.html
§ 4a Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4a.html
§ 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2.html
§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__3.html
§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4.html
§ 4a Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4a.html
§ 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6.html
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung (Neuerstellung oder Änderung) eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit an der Planung mitzuwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung
- online,
- schriftlich,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme elektronisch abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
- online,
- schriftlich,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme elektronisch abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage.
Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.
Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Es wird also festgelegt, wofür welcher Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. Nutzungsmöglichkeiten sind Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
- Verschiedenen Karten
- (Flächennutzung, Erschließung, Umwelt)
- Legende zu den Karten
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen
- Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen) kann sich zu laufenden Flächennutzungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen
- Die Beteiligung kann persönlich, online, schriftlich oder per Mail erfolgen
- Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert, zu laufenden Flächennutzungsplanverfahren Stellung zu nehmen
- Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind elektronisch oder schriftlich einzureichen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg