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Flächennutzungsplan Aufstellung

Hamburg 99012012042000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012042000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan Aufstellung

Leistungsbezeichnung II

Sich bei der Erstellung des Flächennutzungsplans beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), F-Plan (Synonym), FNP (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2.html

§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__3.html

§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4.html

§ 4a Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4a.html

§ 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6.html

Teaser

Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.

Volltext

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung (Neuerstellung oder Änderung) eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit an der Planung mitzuwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung
-      online,
-      schriftlich,
-      mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
-      mündlich während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.
 
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme elektronisch abzugeben.
 
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Frist

Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage.
Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Es wird also festgelegt, wofür welcher Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.  Nutzungsmöglichkeiten sind Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
  • Textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
  • Verschiedenen Karten
  • (Flächennutzung, Erschließung, Umwelt)
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen
  • Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen) kann sich zu laufenden Flächennutzungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen
  • Die Beteiligung kann persönlich, online, schriftlich oder per Mail erfolgen
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert, zu laufenden Flächennutzungsplanverfahren Stellung zu nehmen
  • Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind elektronisch oder schriftlich einzureichen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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