Bebauungsplan Bereitstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Auskünfte zu rechtskräftigen B-Plan, B-Plänen (Synonym), Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.11.2023
Fachlich freigegeben durch
OZG - Bauen und Wohnen
§ 10a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10a.html
Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
- Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
1. Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
3. Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
1. Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
3. Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
- Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen
- Für jeden zur Einsicht bereitzuhalten. Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt.
- Ist der gewünschte Bebauungsplan noch nicht im Internet, kann die Einsichtnahme bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg