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Bebauungsplan Bereitstellung

Hamburg 99012011141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011141000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan Bereitstellung

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Auskünfte zu rechtskräftigen B-Plan, B-Plänen (Synonym), Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

§ 10a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10a.html

Teaser

Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht nehmen zu können.

Volltext

Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.
 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
  • Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
1.     Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
2.     Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
3.     Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
4.     Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen
  • Für jeden zur Einsicht bereitzuhalten. Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt.
  • Ist der gewünschte Bebauungsplan noch nicht im Internet, kann die Einsichtnahme bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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