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berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung

Hamburg 99131030017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131030017000

Leistungsbezeichnung

berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung

Leistungsbezeichnung II

Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aufstiegs-BAföG (Synonym), Meister-BAföG (Synonym), Darlehen (Synonym), Zuschuss (Synonym), Ausbildungsförderung beantragen (Synonym), AFBG (Synonym), Aufstiegsfortbildungsförderung (Synonym), Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Synonym), berufliche Fortbildung (Synonym), Bestehenserlass (Synonym), Existenzgründungserlass (Synonym), Fortbildungsziele (Synonym), Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Synonym), Maßnahmeförderung (Synonym), Meisterstück (Synonym), Sozialerlass (Synonym), Unterhaltsforderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

HaSi-Dienstleistungspflege-HIBB

Teaser

Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten

Volltext

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse u.a. zum Lebensunterhalt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus können Sie, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten, mit dem die Differenz zwischen staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden kann. Bei Bestehen der Fortbildungsprüfung reduziert sich der Darlehensbetrag um 50 Prozent, bei Existenzgründung wird das Darlehen zu 100 Prozent erlassen.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert: • die Lehrgangskosten, • die Prüfungsgebühren und • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert. Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie den Antragsformularen entnehmen.

Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html
als ausfüllbare Dateien zum Download bereit.

Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem: 
  • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten
  • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst
  • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
  • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
  • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.
 
  • Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
  • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbescheid über die staatlichen Zuschüsse.
  • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
  • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.

Frist

Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
  • Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage

Kurztext

  • Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • Finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme sowie zum Lebensunterhalt
  • Gesetzlicher Anspruch auf Förderung bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Unterstützung durch Zuschüsse und Darlehen
  • zuständig: Bewilligungsbehörden, in der Regel Ämter für Ausbildungsförderung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Formulare

nicht vorhanden

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