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Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten Bewilligung

Hamburg 99089097017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089097017000

Leistungsbezeichnung

Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

minderjährig (Synonym), Sportschützen (Synonym), Schützenverein (Synonym), Schießtraining (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 27 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
 

Teaser

Wenn Ihr Kind am Schießsport teilnehmen möchte, können Sie eine Ausnahme vom Mindestalter für das Schießen auf einem Schießstand beantragen.

Volltext

In der Regel ist Kindern erst ab dem 12. Lebensjahr das Schießen auf einem Schießstand erlaubt. Wenn Ihr Kind bereits früher am Schießsport teilnehmen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden. Sie müssen hierzu eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung vom Schießsportverein über das schießsportliche Talent Ihres Kindes
  • Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung Ihres Kindes
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist noch nicht 12 Jahre alt
  • Das Schießen soll als Leistungssport ausgeübt werden

Kosten

70,00 EUR bis 190,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag in Schriftform bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Keine. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Ihr Kind mit dem Schießsport beginnt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
  • Schießen auf Schießständen üblicherweise erst ab 12 Jahren erlaubt
  • Frühere Teilnahme am Schießsport für Kinder unter 12 Jahren möglich unter bestimmten Bedingungen
  • Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde
  • Eltern müssen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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