Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
Inhalt
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen bei vorhandener Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
Begriffe im Kontext
Feuerwaffe (Synonym), Schusswaffe (Synonym), WBK (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 10 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Jagdscheins sind und beabsichtigen, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu erwerben, müssen Sie dies vorab beantragen. Der sogenannte Voreintrag ist eine vorläufige Genehmigung oder Erlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben. Ein Voreintrag ist nötig:
- zum Erwerb einer mehrschüssigen Kurzwaffe durch Jäger beziehungsweise Jägerinnen oder Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
- zum Erwerb einer halbautomatische Langwaffe durch Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
- zum Erwerb einer Signalwaffe durch Schiffseigner beziehungsweise Schiffseignerinnen
- Personalausweis
- Waffenbesitzkarte oder Sportschützenbescheinigung oder gültiger Jagdschein
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
- Nachweis über 1. und 2. mehrschüssige Kurzwaffe (Pistole, Revolver)
- Sachkundenachweis
- Begründung, für die Notwendigkeit des Erwerbs, wenn bereits mehr als 2 mehrschüssige Kurzwaffen oder 3 halbautomatische Langwaffen im Besitz sind
- Nachweis, dass Sie im Besitz eines seegängigen Bootes sind
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung an Bord (Hamburger Kasten)
- Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe sicher aufbewahren können (Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder I)
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die Entscheidung der zuständigen Behörde wird Ihnen mitgeteilt.
Im Antragsprozess genügt es, anzugeben, um welche Art von Waffe und Kaliber es sich handelt. Detaillierte Informationen wie Hersteller und Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Auch der Waffenhändler ist dazu verpflichtet, den Waffenerwerb zu melden.
Für den Voreintrag wird Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nicht erneut überprüft.
Der Erwerb einer Waffe ohne Voreintrag stellt eine Straftat dar.
Für den Voreintrag wird Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nicht erneut überprüft.
Der Erwerb einer Waffe ohne Voreintrag stellt eine Straftat dar.
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen bei vorhandener Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
- zum Erwerb einer mehrschüssigen Kurzwaffe durch Jäger beziehungsweise Jägerinnen oder Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
- zum Erwerb einer halbautomatische Langwaffe durch Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
- zum Erwerb einer Signalwaffe durch Schiffseigner beziehungsweise Schiffseignerinnen
- Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein notwendig
- Absicht, erlaubnispflichtige Schusswaffe zu erwerben
- Erforderlicher Antrag auf sogenannten Voreintrag
- Voreintrag ist vorläufige Genehmigung
- Erlaubt Erwerb innerhalb festgelegten Zeitraums