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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen

Hamburg 99089018001022 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001022

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen bei vorhandener Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Feuerwaffe (Synonym), Schusswaffe (Synonym), WBK (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 10 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Volltext

Wenn Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Jagdscheins sind und beabsichtigen, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu erwerben, müssen Sie dies vorab beantragen. Der sogenannte Voreintrag ist eine vorläufige Genehmigung oder Erlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben. Ein Voreintrag ist nötig:
  • zum Erwerb einer mehrschüssigen Kurzwaffe durch Jäger beziehungsweise Jägerinnen oder Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
  • zum Erwerb einer halbautomatische Langwaffe durch Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
  • zum Erwerb einer Signalwaffe durch Schiffseigner beziehungsweise Schiffseignerinnen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Waffenbesitzkarte oder Sportschützenbescheinigung oder gültiger Jagdschein
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
 Gegebenenfalls zusätzlich für Jäger und Jägerinnen:
  • Nachweis über 1. und 2. mehrschüssige Kurzwaffe (Pistole, Revolver)
 Gegebenenfalls zusätzlich für Sportschützen und Sportschützinnen:
  • Sachkundenachweis
  • Begründung, für die Notwendigkeit des Erwerbs, wenn bereits mehr als 2 mehrschüssige Kurzwaffen oder 3 halbautomatische Langwaffen im Besitz sind
Gegebenenfalls zusätzlich für Schiffseigner und Schiffseignerinnen:
  • Nachweis, dass Sie im Besitz eines seegängigen Bootes sind
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung an Bord (Hamburger Kasten)

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe sicher aufbewahren können (Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder I)

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die Entscheidung der zuständigen Behörde wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, um die erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Antragsprozess genügt es, anzugeben, um welche Art von Waffe und Kaliber es sich handelt. Detaillierte Informationen wie Hersteller und Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Auch der Waffenhändler ist dazu verpflichtet, den Waffenerwerb zu melden.

Für den Voreintrag wird Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nicht erneut überprüft. 

Der Erwerb einer Waffe ohne Voreintrag stellt eine Straftat dar.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen bei vorhandener Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
    • zum Erwerb einer mehrschüssigen Kurzwaffe durch Jäger beziehungsweise Jägerinnen oder Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
    • zum Erwerb einer halbautomatische Langwaffe durch Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
    • zum Erwerb einer Signalwaffe durch Schiffseigner beziehungsweise Schiffseignerinnen
  • Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein notwendig
  • Absicht, erlaubnispflichtige Schusswaffe zu erwerben
  • Erforderlicher Antrag auf sogenannten Voreintrag
  • Voreintrag ist vorläufige Genehmigung
  • Erlaubt Erwerb innerhalb festgelegten Zeitraums

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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