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Aufenthaltserlaubnis Verlängerung für Eltern oder personensorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen, gut integrierten Ausländers

Hamburg 99010022020019 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010022020019

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis Verlängerung für Eltern oder personensorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen, gut integrierten Ausländers

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Eltern eines minderjährigen, gut integrierten Ausländers beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jugendliche (Synonym), Aufenthaltsverlängerung (Synonym), § 25a AufenthG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 25a Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html

Teaser

Wenn Sie als Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis haben, weil auch Ihr minderjähriges Kind eine Aufenthaltserlaubnis hat, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen verlängern lassen.

Volltext

Wenn Ihr minderjähriges Kind aufgrund seiner oder ihrer guten Integration in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann in der Regel befristet erteilt. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis ausläuft, aber die Ihres Kindes noch weiterhin gültig ist oder deren Verlängerung absehbar ist, können Sie auch eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Gegebenenfalls: Geburtsurkunde
  • Gegebenenfalls: Heiratsurkunde
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes (zum Beispiel Gehaltsabrechnung)
  • Nachweis, dass Sie mit dem Kind in familiärer Lebensgemeinschaft leben
  • Mietvertrag sowie Nachweis über die aktuelle Höhe der Miete
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Voraussetzungen

  • Sie sind sorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen Kindes
  • Sie leben mit dem Kind in einer familiären Lebensgemeinschaft
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern
  • Es bestehen keine Versagungsgründe und kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot

Kosten

Volljährige:
96,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 
93,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Minderjährige:
48,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 
46,50 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Frist

Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (6-8 Wochen vorher ist empfehlenswert).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

Kurztext

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Eltern eines minderjährigen, gut integrierten Ausländers beantragen
  • Minderjähriges Kind hat eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund guter Integration in Deutschland.
  • Unter bestimmten Bedingungen können auch die Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
  • Die Aufenthaltserlaubnis für die Eltern ist in der Regel befristet.
  • Wenn die Aufenthaltserlaubnis der Eltern abläuft, aber die des Kindes noch gültig ist oderverlängert wird, kann eine Verlängerung der Eltern-Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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