Aufenthaltserlaubnis Verlängerung für Eltern oder personensorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen, gut integrierten Ausländers
Inhalt
Aufenthaltserlaubnis Verlängerung für Eltern oder personensorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen, gut integrierten Ausländers
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Eltern eines minderjährigen, gut integrierten Ausländers beantragen
Begriffe im Kontext
Jugendliche (Synonym), Aufenthaltsverlängerung (Synonym), § 25a AufenthG (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 25a Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 25a Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
Wenn Sie als Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis haben, weil auch Ihr minderjähriges Kind eine Aufenthaltserlaubnis hat, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen verlängern lassen.
Wenn Ihr minderjähriges Kind aufgrund seiner oder ihrer guten Integration in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann in der Regel befristet erteilt. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis ausläuft, aber die Ihres Kindes noch weiterhin gültig ist oder deren Verlängerung absehbar ist, können Sie auch eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Gegebenenfalls: Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls: Heiratsurkunde
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes (zum Beispiel Gehaltsabrechnung)
- Nachweis, dass Sie mit dem Kind in familiärer Lebensgemeinschaft leben
- Mietvertrag sowie Nachweis über die aktuelle Höhe der Miete
- Sie sind sorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen Kindes
- Sie leben mit dem Kind in einer familiären Lebensgemeinschaft
- Sie können Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern
- Es bestehen keine Versagungsgründe und kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot
Volljährige:
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Minderjährige:
48,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Minderjährige:
48,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
- Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
- Sie reichen Ihren Antrag ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
- Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
- Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (6-8 Wochen vorher ist empfehlenswert).
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Eltern eines minderjährigen, gut integrierten Ausländers beantragen
- Minderjähriges Kind hat eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund guter Integration in Deutschland.
- Unter bestimmten Bedingungen können auch die Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
- Die Aufenthaltserlaubnis für die Eltern ist in der Regel befristet.
- Wenn die Aufenthaltserlaubnis der Eltern abläuft, aber die des Kindes noch gültig ist oderverlängert wird, kann eine Verlängerung der Eltern-Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg