Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende
Inhalt
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende beantragen
Begriffe im Kontext
Aufenthaltsverlängerung (Synonym), § 25a AufenthG (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
§ 8 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
Wenn Sie als jugendliche oder junge volljährige Person sich gut in Deutschland integriert haben, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie als jugendliche oder junge volljährige Person sich gut in Deutschland integriert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen in der Regel befristet erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- aktueller Aufenthaltstitel
- Belege für die Integration
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel aus eigenem Vermögen,
Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung) - Gegebenenfalls: Ausbildungsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Höhe der Miete
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
- Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils
- Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Antragstellung für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Sie als volljährige sorgeberechtigte Person müssen den Antrag stellen
- Antragstellung für Personen, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben: Sie können den Antrag bereits selbst stellen oder dies alternativ von einer volljährigen, sorgeberechtigten Person vornehmen lassen.
- Antragstellung für Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben: Sie müssen den Antrag selbst stellen.
- Sie sind seit mindestens 12 Monaten im Besitz einer Duldung oder
- Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Dies kann nur der Fall sein,
- wenn Sie sich am 31. Oktober 2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben.
- wenn Sie Ehepartner beziehungsweise Ehepartnerin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin oder Kinder von Personen, die sich sich am 31. Oktober 2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, sind.
- Sie haben sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufgehalten
- Sie haben erfolgreich eine Schule in Deutschland besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben oder Sie absolvieren weiterhin eine anerkannte Berufsausbildung.
- Es bestehen keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Sie sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
Volljährige:
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Minderjährige:
48,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Minderjährige:
48,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
- Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
- Sie reichen Ihren Antrag ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
- Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
- Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (6-8 Wochen vorher ist empfehlenswert).
Solange Sie sich in der Schule befinden, eine berufliche Ausbildung machen oder an der Universität studieren, ist es in Ordnung, öffentliche Unterstützung zum Leben (Sozialleistungen) zu erhalten. Das allein führt nicht dazu, dass die Erlaubnis, hier zu bleiben, verweigert wird.
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende beantragen
- Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
- Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel befristet erteilt
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verlängerung beantragt werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg