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Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen

Hamburg 99010022020003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010022020003

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei besonders gelagerten politischen Interessen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

§ 23 AufenthG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html

Teaser

Wenn Ihnen in Folge einer Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat kann anordnen, dass bestimmten Personengruppen eine Aufnahmezusage erteilt wird. In Folge der Aufnahmezusage kann Ihnen als Angehörige oder Angehöriger dieser Personengruppe eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis wird befristet erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • biometrisches Passbild

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis aufgrund einer Aufnahmezusage.

Kosten

   

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Frist

Keine. Sie sollten die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis jedoch spätestens 6 Wochen vor deren Ablauf beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

Kurztext

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei besonders gelagerten politischen Interessen beantragen
  • In Folge einer Aufnahmezusage kann eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
  • Die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis wird befristet erteilt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verlängerung beantragt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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