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Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest

Hamburg 99031013016002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031013016002

Leistungsbezeichnung

Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest

Leistungsbezeichnung II

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fortbildung (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Sachkundige Person (Synonym), Qualifikation (Synonym), Anerkennung Fortbildung (Synonym), Anerkennung Qualifikation (Synonym), Behördliche Anerkennung (Synonym), Berufsqualifikation (Synonym), Qualifikationsnachweis (Synonym), Sachkundelehrgang (Synonym), Sachkundenachweis (Synonym), Schwachgebundenes Asbest (Synonym), Hochgefährliche Asbestarbeiten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.11.2023

Fachlich freigegeben durch

BJV V V3-AS1

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Volltext

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs einschließlich
  • Angaben zur Qualifikation der Lehrenden
  • Nachvollziehbare Beschreibung der Praxisanteile
Diese Unterlagen sollten auch Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (zum Beispiel) Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt nach Inhalt und Umfang die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).
  • Die Inhalte des Sachkundelehrgangs sind sachlich richtig und aktuell.
  • Die Lehrenden sind selbst fachkundig.
  • Der Lehrgang wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
  • Der Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Kosten

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro (nach Gebührenordnung, abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung)

Verfahrensablauf

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie bei
der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen. Der tatsächliche Zeitbedarf ist aber vor allem abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen und eventuell für die Antragsprüfung notwendigen Nachforderungen von Unterlagen.

Frist

Es gibt keine Fristen für die Antragstellung.
Die Gültigkeit der Anerkennung wird in der Regel auf drei Jahre befristet; Verlängerungen sind möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.

Kurztext

  • Wenn ein Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest angeboten werden soll, muss der Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkannt werden lassen.
  • Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
  • Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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