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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer

Hamburg 99010023001009 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010023001009

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu minderjähriger ausländischer Person beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Familiennachzug (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 36 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__36.html

Teaser

Wenn Sie zu Ihrem ausländischen minderjährigen Kind nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten.

Volltext

Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person zu Ihrem ausländischen, minderjährigen Kind nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz 
  • Aktuelles biometrisches Foto 
  • Visum, soweit dies für die Einreise erforderlich war 
  • Nachweis über das Sorgerecht für das Kind, zu dem der Nachzug erfolgen soll 
  • Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes zu dem der Nachzug erfolgen soll
  • Aufenthaltstitel des minderjährigen Kindes in Deutschland, zu dem der Nachzug erfolgen soll 
  • Aktuelle Meldebescheinigung 
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen von Ihnen anfordern. 

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
  • Sofern für Ihre Einreise erforderlich, besitzen Sie ein zweckentsprechendes Visum. 
  • Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. 
  • Ihr Kind hält sich ohne Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils in Deutschland auf.  
  • Ihr Kind verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis als Resettlement-Flüchtling, anerkannte asylberechtigte Person oder anerkannter Flüchtling oder über eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen. 
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. 
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. 

Kosten

100,00 EUR

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Stelle. 
  • Sie erscheinen zu dem Termin und reichen Ihren Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, beauftragt die zuständige Stelle eine externe Stelle mit der Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte).
  • Sie werden informiert wenn Ihre eAT-Karte abholbereit ist. Sie müssen die eAT-Karte persönlich abholen.

Bearbeitungsdauer

6 - 8  Wochen

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu minderjähriger ausländischer Person beantragen
  • Drittstaatsangehörige Eltern, die zu ihren ausländischen minderjährigen Kindern nach Deutschland nachziehen wollen, können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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