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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für Ehegatten bei Trennung

Hamburg 99010023001007 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010023001007

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für Ehegatten bei Trennung

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner/innen bei Trennung oder Scheidung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Familiennachzug (Synonym), Scheidung (Synonym), Trennung (Synonym), § 31 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft endet, können Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben. 

Volltext

Wenn Sie sich im Rahmen des Ehegattennachzugs in Deutschland aufhalten, ist das Bestehen Ihrer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft die Grundlage für Ihre Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie sich trennen, scheiden lassen oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin verstirbt und Sie weiterhin in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis auf anderer Grundlage beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz 
  • Aktuelles biometrisches Passfoto 
  • Nachweis über die Aufhebung der (ehelichen) Lebensgemeinschaft
  • Aktuelle Meldebescheinigung 

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
  • Ihre (eheliche) Lebensgemeinschaft bestand seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin verstarb, während die (eheliche) Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand.
  • Sie waren bis zur Trennung / Scheidung / Versterben im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.      
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.    

Kosten

100,00 EUR

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. 

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.     

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Stelle. 
  • Sie erscheinen zu dem Termin und reichen Ihren Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, beauftragt die zuständige Stelle eine externe Stelle mit der Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte).
  • Sie werden informiert wenn Ihre eAT-Karte abholbereit ist. Sie müssen die eAT-Karte persönlich abholen.

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner/innen bei Trennung oder Scheidung beantragen
  • Bei Ehegattennachzug ist das Fortbestehen der Lebensgemeinschaft Voraussetzung für das Fortbestehen des Aufenthaltsrechtes des nachgezogenen Ehepartners
  • Bei einer Trennung liegen die Voraussetzungen für den Ehegattennachzug nicht mehr vor
  • Der Ehepartner, dessen Aufenthaltserlaubnis sich auf die Ehe stützt, muss sich um die Erlangung eines anderen Aufenthaltstitels bemühen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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