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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen

Hamburg 99010023001003 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010023001003

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Einreise (Synonym), Eltern (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Familie (Synonym), Aufenthaltsrecht (Synonym), § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 4 Aufenthaltsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html

Teaser

Wenn Sie zu Ihrem deutschen, minderjährigen Kind nach Deutschland ziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Volltext

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie als ausländischer Elternteil zu Ihrem deutschen, minderjährigen Kind ziehen wollen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit dies für die Einreise erforderlich war
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht
  • Gegebenenfalls Nachweise über die Führung der familiären Lebensgemeinschaft
  • Aktuelle Meldebescheinigung

Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Pass oder Passersatz.
  • Sofern für Ihre Einreise erforderlich: Sie haben ein Visum.
  • Ihr Kind ist minderjährig, ledig und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie haben das Sorgerecht für Ihr Kind und wollen dieses ausüben
    • Falls Sie nicht das Sorgerecht für Ihr Kind haben: Sie führen bereits eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kind in Deutschland.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland

Kosten

100,00 EUR 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen. 

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden gegebenenfalls Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Wenn Ihr Antrag abgewiesen wird erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

etwa 6 - 8 Wochen.

Frist

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen
  • Elternteile, die zu ihrem deutschen Kind ziehen wollen, können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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