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Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

Hamburg 99089107261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089107261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Feuerwaffe (Synonym), Schusswaffe (Synonym), WBK (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 37b Absatz 3 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37b.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie
  • erlaubnispflichtige Waffen,
  • erlaubnispflichtige Munition oder
  • waffenrechtliche Erlaubnisurkunden
    • Waffenbesitzkarte,
    • Munitionserwerbschein,
    • Waffenschein,
    • Kleiner Waffenschein,
    • Schießerlaubnis,
    • Europäischer Feuerwaffenpass,
    • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
    • sonstige Erlaubnisurkunden (Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen)
verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Sie können in einer Anzeige den Verlust mehrerer Waffen, Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

Sie haben mindestens eine Waffe, Munition oder waffenrechtliche Erlaubnisurkunde verloren.

Kosten

Für die Entgegennahme der Anzeige: Keine
Für die Ausstellung von waffenrechtlichen Ersatzdokumenten fallen je nach Dokumentenart Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Verlust der Waffe, Munition oder waffenrechtlichen Erlaubnisurkunde bei der zuständigen Waffenbehörde an. 
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige zu den Akten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Anzeige.

Frist

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen
  • Verlust von Waffen, Munition oder waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden muss zuständiger Behörde und Polizei angezeigt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal