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Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen Anzeige

Hamburg 99089173169000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089173169000

Leistungsbezeichnung

Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen Anzeige

Leistungsbezeichnung II

Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Waffenbesitzkarte (Synonym), Schusswaffe (Synonym), Vererbung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 20 Absatz 3 bis 6 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html
§ 37a Absatz 1 Satz 3 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
 

Teaser

Wenn Sie Waffen erben, müssen Sie diese gegebenenfalls unbrauchbar machen und dies der zuständigen Behörde melden.

Volltext

Wenn Sie Waffen oder Munition geerbt haben, aber keine Waffenbesitzkarte haben und auch keinen Bedarf für den Besitz nachweisen können, müssen Sie die Waffen unbrauchbar machen, oder mit einem modernen Blockiersystem versehen lassen. Ein anerkannter Waffenhändler beziehungsweise eine anderkennte Waffenhändlerin oder ein anerkannter Büchsenmacher beziehungsweise eine anerkannte Büchsenmacherin muss dies für Sie erledigen und eine Bescheinigung hierüber ausstellen. Sie müssen anschließend bei der zuständigen Behörde melden, dass Ihre Waffen oder Munition unbrauchbar gemacht wurden.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • schriftlicher Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems oder die anderweitige Unschädlichmachung Ihrer Erbwaffen

Voraussetzungen

  • Sie haben Waffen oder Munition geerbt
  • Sie haben keine Waffenbesitzkarte 
  • Sie können keinen Bedarf für den Besitz der Waffen oder Munition nachweisen
  • Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen, oder diese anderweitig unschädlich machen lassen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie lassen Ihre geerbten Waffen oder Munition blockieren oder anderweitig unschädlich machen. 
  • Sie reichen einen Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems beziehungsweise das Unschädlichmachen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen und nimmt diese zu den Akten

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Gegebenenfalls gibt es für eine oder mehrere Ihrer Erbwaffen kein zeitgemäßes Blockiersystem auf dem Markt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Blockieren beziehungsweise Unschädlichmachen Ihrer Erbwaffen zu beantragen. 

Um die Bearbeitung Ihrer Anzeige möglichst reibungslos zu gestalten können Sie die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) Ihrer Erbwaffe angeben. Die Abkürzung "NWR" steht für Nationales Waffenregister. Die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) ist eine eindeutige Kennung, die einer Waffe im Rahmen dieses nationalen Waffenregisters zugeordnet wird. 

Wenn Sie bereits Waffenbesitzer sind, können Sie ergänzend Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person sowie die Erlaubnis-NWR-ID für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID) angeben.

Rechtsbehelf

Es handelt sich bei einer Anzeige um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Kurztext

  • Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
  • Geerbte Waffen oder Munition ohne Waffenbesitzkarte und kein nachgewiesener Bedarf für den Besitz
  • Erforderliche Maßnahmen: Unbrauchbarmachung oder Einbau eines modernen Blockiersystems
  • Durchführung durch anerkannten Waffenhändler/Büchsenmacher erforderlich, stellt Bescheinigung aus
  • Meldung bei zuständiger Behörde nach erfolgter Unbrauchbarmachung oder Blockiersystem-Einbau

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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