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Störfallrelevanter Betriebsbereich - Anzeige zur geplanten störfallrelevanten Änderung Entgegennahme

Hamburg 99063059261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063059261000

Leistungsbezeichnung

Störfallrelevanter Betriebsbereich - Anzeige zur geplanten störfallrelevanten Änderung Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

12. Bundesimmissionsschutzverordnung (Synonym), Störfallverordnung (Synonym), 12. BImSchV (Synonym), Domino-Effekt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Störfallvorsorge HH

Handlungsgrundlage

§ 7 Absatz 1 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (12. BImSchV) - Störfallverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__7.html

Teaser

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen. Dies gilt auch für die Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereiches.
Ihre Anzeige muss konkrete Angaben zur geplanten störfallrelevanten Änderung enthalten.
Eine gesonderte Anzeige müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie die Angaben bereits in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren gemacht haben.

Erforderliche Unterlagen

Reichen Sei die vollständige Anzeige mit allen erforderlichen Angaben ein.

Voraussetzungen

Sie möchten eine störfallrelevante Änderung in einem Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder an einer Anlage des Betriebsbereichs vornehmen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der zuständigen Stelle schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der störfallrelevanten Änderung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine geplante störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs oder einer Anlage im Betriebsbereich nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen
  • Anzeige ist erforderlich, wenn der Betriebsbereich oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert werden soll oder der Betrieb des Betriebsbereiches oder einer Anlage des Betriebsbereiches eingestellt wird.
  • Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Angaben im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt wurden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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