Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Verlängerung
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Begriffe im Kontext
Führen von Waffen (Synonym), Waffe in der Öffentlichkeit (Synonym), Erlaubnispflichtige Waffen (Synonym), Waffe tragen (Synonym), Waffenschein verlängern (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 10 Absatz 4 Satz 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 10 Absatz 4 Satz 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Der Waffenschein ermöglicht es Ihnen, eine Waffe außerhalb Ihrer eigenen Wohnung, Ihrer Geschäftsräume, Ihres eigenen befriedeten Besitztums (wie zum Beispiel Ihr eigener Garten) oder einer Schießstätte zu tragen. Wenn Sie die Waffe bei sich führen, müssen Sie den Waffenschein mit sich führen und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Der Waffenschein wird für das Führen von erlaubnispflichtigen Waffen ausgestellt. Um erlaubnisfreie Schusswaffen führen zu dürfen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein. Beide Scheine werden nur befristet erteilt. Wenn Ihr Waffenschein abläuft, können Sie bei Bedarf eine Verlängerung beantragen.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte und Waffenschein
- Nachweis eines Bedürfnisses (zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)
- Sie haben einen Waffenschein, der bald seine Gültigkeit verliert.
- Die Verlängerung kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung weiterhin erfüllen.
- Sie haben eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe (zum Beispiel Waffenbesitzkarte)
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Es ist notwendig, dass Sie Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen (Bedürfnis)
- Sie sind sachkundig im Umgang mit Waffen und Munition,
- Sie können die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
- Die zuständige Behörde verlängert den Waffenschein, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens 3 Jahre. Sie können den Waffenschein zweimal um höchstens 3 Jahre verlängern lassen. Sie müssen die Verlängerung beantragen, bevor Ihr Waffenschein abläuft.
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den Waffenschein nicht umschreiben lassen.
Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den Waffenschein nicht umschreiben lassen.
Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
- Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
- angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
- Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
- Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
- Sie geschäftsunfähig sind.
- Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
- Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
- angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
- Waffenschein Verlängerung beantragen
- Waffenschein erlaubt das Tragen von Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum oder Schießstätte.
- Bei Mitführung der Waffe ist der Waffenschein sowie ein Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen.
- Notwendig für erlaubnispflichtige Waffen, während erlaubnisfreie Schusswaffen einen Kleinen Waffenschein erfordern.
- Beide Scheine werden befristet ausgestellt und können bei Bedarf auf Antrag verlängert werden.