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Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Verlängerung

Hamburg 99089122020000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089122020000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Waffenschein Verlängerung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Führen von Waffen (Synonym), Waffe in der Öffentlichkeit (Synonym), Erlaubnispflichtige Waffen (Synonym), Waffe tragen (Synonym), Waffenschein verlängern (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 10 Absatz 4 Satz 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Ihr Waffenschein abläuft, müssen Sie ihn verlängern lassen.

Volltext

Der Waffenschein ermöglicht es Ihnen, eine Waffe außerhalb Ihrer eigenen Wohnung, Ihrer Geschäftsräume, Ihres eigenen befriedeten Besitztums (wie zum Beispiel Ihr eigener Garten) oder einer Schießstätte zu tragen. Wenn Sie die Waffe bei sich führen, müssen Sie den Waffenschein mit sich führen und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Der Waffenschein wird für das Führen von erlaubnispflichtigen Waffen ausgestellt. Um erlaubnisfreie Schusswaffen führen zu dürfen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein. Beide Scheine werden nur befristet erteilt. Wenn Ihr Waffenschein abläuft, können Sie bei Bedarf eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte und Waffenschein
  • Nachweis eines Bedürfnisses (zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Waffenschein, der bald seine Gültigkeit verliert.
  • Die Verlängerung kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung weiterhin erfüllen.
    • Sie haben eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe (zum Beispiel Waffenbesitzkarte)
    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt 
    • Es ist notwendig, dass Sie Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen (Bedürfnis)
  • Sie sind sachkundig im Umgang mit Waffen und Munition,
  • Sie können die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten

Kosten

166,00 EUR - 330,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag. 
  • Die zuständige Behörde verlängert den Waffenschein, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten

Frist

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens 3 Jahre. Sie können den Waffenschein zweimal um höchstens 3 Jahre verlängern lassen. Sie müssen die Verlängerung beantragen, bevor Ihr Waffenschein abläuft.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den Waffenschein nicht umschreiben lassen.

Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
  • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
  • angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
  • Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
  • Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
  • Sie geschäftsunfähig sind.
  • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
  • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
  • angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Waffenschein Verlängerung beantragen
  • Waffenschein erlaubt das Tragen von Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum oder Schießstätte.
  • Bei Mitführung der Waffe ist der Waffenschein sowie ein Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen.
  • Notwendig für erlaubnispflichtige Waffen, während erlaubnisfreie Schusswaffen einen Kleinen Waffenschein erfordern.
  • Beide Scheine werden befristet ausgestellt und können bei Bedarf auf Antrag verlängert werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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