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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

Hamburg 99089018001021 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001021

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Waffenpass (Synonym), Feuerwaffe (Synonym), Schusswaffe (Synonym), WBK (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 10 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
/www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Volltext

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Der Voreintrag ermöglicht Ihnen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die Entscheidung der zuständigen Behörde wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Um das Ausfüllen der Anzeige zu erleichtern, können Sie die Identifikationsnummern des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID) verwenden:
  • Verwenden Sie Ihre Personal-NWR-ID (z.B. P- oder F-NWR-ID) für persönliche Angaben.
  • Nutzen Sie die Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID) für Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen.
  • Die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (z.B. W- oder T-NWR-ID) ist relevant für Angaben zu Waffen oder Waffenteilen.
Die entsprechenden NWR-IDs erhalten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
  • Jagdliche Vereinigung mit Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Beantragung einer Erlaubnis für Kauf einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe erforderlich
  • Zuständige Behörde erteilt Erlaubnis durch Eintrag in die WBK (Voreintrag)
  • Voreintrag ermöglicht Erwerb erlaubnispflichtiger Waffe
  • Erwerb innerhalb festgelegten Zeitraums möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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