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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

Hamburg 99089018001018 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001018

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

Leistungsbezeichnung II

Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Jäger (Synonym), Vereins-WBK beantragen (Synonym), Vereins-Waffenbesitzkarte (Synonym), Jagdverein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 10 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie im Namen einer jagdlichen Vereinigung Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Wollen Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen für eine jagdliche Vereinigung erwerben, können Sie beantragen, dass die hierfür erforderliche Waffenbesitzkarte nicht Ihnen persönlich, sondern der jagdlichen Vereinigung ausgestellt wird. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Auszug aus dem Vereinsregister 
  • Sachkundenachweis (verantwortliche Person)
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort

Voraussetzungen

  • Die jagdliche Vereinigung ist im Vereinsregister eingetragen
  • Sie müssen eine verantwortliche Person innerhalb der jagdlichen Vereinigung benennen. Diese Person muss nicht vertretungsberechtigt sein, das heißt beispielsweise kein Mitglied des Vorstands. 
    • Volljährig
    • Keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
    • Keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
    • Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
    • sicherer Umgang mit Waffen und Munition
    • Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffe (gegebenenfalls nicht erforderlich, wenn nur Waffen gesammelt werden, die nicht schussfähig sind)
  • Sichere Aufbewahrung muss gewährleistet sein

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. 
  • Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Scheidet die verantwortliche Person aus der jagdlichen Vereinigung aus, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen und innerhalb von 2 Wochen eine neue verantwortliche Person benennen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen für jagdliche Vereinigung möglich.
  • Antrag auf Ausstellung der Waffenbesitzkarte auf die jagdliche Vereinigung statt auf die Einzelperson.
  • Benennung einer verantwortlichen Person innerhalb der Vereinigung erforderlich.
  • Verantwortliche Person muss nicht vertretungsberechtigt sein (kein Vorstandsmitglied)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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