Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen
Inhalt
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen
Begriffe im Kontext
Jäger (Synonym), Vereins-WBK beantragen (Synonym), Vereins-Waffenbesitzkarte (Synonym), Jagdverein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 10 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 10 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Wenn Sie im Namen einer jagdlichen Vereinigung Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wollen Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen für eine jagdliche Vereinigung erwerben, können Sie beantragen, dass die hierfür erforderliche Waffenbesitzkarte nicht Ihnen persönlich, sondern der jagdlichen Vereinigung ausgestellt wird.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Sachkundenachweis (verantwortliche Person)
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- Die jagdliche Vereinigung ist im Vereinsregister eingetragen
- Sie müssen eine verantwortliche Person innerhalb der jagdlichen Vereinigung benennen. Diese Person muss nicht vertretungsberechtigt sein, das heißt beispielsweise kein Mitglied des Vorstands.
- Volljährig
- Keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
- Keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
- Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
- sicherer Umgang mit Waffen und Munition
- Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffe (gegebenenfalls nicht erforderlich, wenn nur Waffen gesammelt werden, die nicht schussfähig sind)
- Sichere Aufbewahrung muss gewährleistet sein
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Scheidet die verantwortliche Person aus der jagdlichen Vereinigung aus, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen und innerhalb von 2 Wochen eine neue verantwortliche Person benennen.
- Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen für jagdliche Vereinigung möglich.
- Antrag auf Ausstellung der Waffenbesitzkarte auf die jagdliche Vereinigung statt auf die Einzelperson.
- Benennung einer verantwortlichen Person innerhalb der Vereinigung erforderlich.
- Verantwortliche Person muss nicht vertretungsberechtigt sein (kein Vorstandsmitglied)