Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine
Inhalt
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine
Begriffe im Kontext
Schützenverein (Synonym), Erwerb Waffen (Synonym), Schießsportverein (Synonym), Antrag Vereins-WBK (Synonym), Waffe kaufen (Synonym), Vereins-WBK beantragen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 10 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 10 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wollen Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen für einen schießsportlichen Verein erwerben, können Sie beantragen, dass die hierfür erforderliche Waffenbesitzkarte nicht Ihnen persönlich, sondern dem Verein ausgestellt wird.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Sachkundenachweis (verantwortliche Person)
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- wenn unter 25 Jahren: fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der verantwortlichen Person
- Der Verein muss Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein und im Vereinsregister eingetragen sein.
- Sie müssen eine verantwortliche Person benennen:
- Volljährig
- Keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
- Keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
- Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
- sicherer Umgang mit Waffen und Munition
- Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffe (gegebenenfalls nicht erforderlich, wenn nur Waffen gesammelt werden, die nicht schussfähig sind)
- Sichere Aufbewahrung muss gewährleistet sein
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
- Die zuständige Behörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Scheidet die verantwortliche Person aus dem Verein aus, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen und innerhalb von 2 Wochen eine neue verantwortliche Person benennen.
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen für schießsportlichen Verein möglich.
- Antrag auf Ausstellung der Waffenbesitzkarte auf den Verein statt auf die Einzelperson.
Keine persönliche Ausstellung der Waffenbesitzkarte erforderlich.