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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine

Hamburg 99089018001017 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001017

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine

Leistungsbezeichnung II

Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Schützenverein (Synonym), Erwerb Waffen (Synonym), Schießsportverein (Synonym), Antrag Vereins-WBK (Synonym), Waffe kaufen (Synonym), Vereins-WBK beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 10 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Wollen Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen für einen schießsportlichen Verein erwerben, können Sie beantragen, dass die hierfür erforderliche Waffenbesitzkarte nicht Ihnen persönlich, sondern dem Verein ausgestellt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Auszug aus dem Vereinsregister 
  • Sachkundenachweis (verantwortliche Person)
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
  • wenn unter 25 Jahren: fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der verantwortlichen Person 

Voraussetzungen

  • Der Verein muss Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein und im Vereinsregister eingetragen sein. 
  • Sie müssen eine verantwortliche Person benennen:
    • Volljährig
    • Keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
    • Keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
    • Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
    • sicherer Umgang mit Waffen und Munition
    • Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffe (gegebenenfalls nicht erforderlich, wenn nur Waffen gesammelt werden, die nicht schussfähig sind)
  • Sichere Aufbewahrung muss gewährleistet sein

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Die zuständige Behörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten

Frist

Scheidet die verantwortliche Person aus dem Verein aus, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen und innerhalb von 2 Wochen eine neue verantwortliche Person benennen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
  • Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen für schießsportlichen Verein möglich.
  • Antrag auf Ausstellung der Waffenbesitzkarte auf den Verein statt auf die Einzelperson.
    Keine persönliche Ausstellung der Waffenbesitzkarte erforderlich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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