Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Waffe kaufen (Synonym), Feuerwaffe (Synonym), Schusswaffe (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 37a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
- Berechtigung des Empfängers beziehungsweise der Empfängerin zum Erwerb der Waffe
- Berechtigung des Überlassenden beziehungsweise der Überlassenden zur Veräußerung der Waffe
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Ihre Anzeige wird zu den Akten genommen.
Um das Ausfüllen der Anzeige zu erleichtern, können Sie die Identifikationsnummern des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID) verwenden:
- Verwenden Sie Ihre Personal-NWR-ID (zum Beispiel P- oder F-NWR-ID) für persönliche Angaben.
- Nutzen Sie die Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID) für Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen.
- Die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (z.B. W- oder T-NWR-ID) ist relevant für Angaben zu Waffen oder Waffenteilen.
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Angezeigt werden muss
- der Erwerb einer Waffe
- das Überlassen einer Waffe (Erwerb durch eine andere Person)