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Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

Hamburg 99089087261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089087261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Erwerb einer Waffe anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Waffe kaufen (Synonym), Feuerwaffe (Synonym), Schusswaffe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 37a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

Voraussetzungen

  • Berechtigung des Empfängers beziehungsweise der Empfängerin zum Erwerb der Waffe
  • Berechtigung des Überlassenden beziehungsweise der Überlassenden zur Veräußerung der Waffe

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Ihre Anzeige wird zu den Akten genommen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Innerhalb von zwei Wochen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um das Ausfüllen der Anzeige zu erleichtern, können Sie die Identifikationsnummern des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID) verwenden:
  • Verwenden Sie Ihre Personal-NWR-ID (zum Beispiel P- oder F-NWR-ID) für persönliche Angaben.
  • Nutzen Sie die Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID) für Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen.
  • Die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (z.B. W- oder T-NWR-ID) ist relevant für Angaben zu Waffen oder Waffenteilen.
Die entsprechenden NWR-IDs erhalten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erwerb einer Waffe anzeigen
  • Angezeigt werden muss
    • der Erwerb einer Waffe
    • das Überlassen einer Waffe (Erwerb durch eine andere Person)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal