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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler

Hamburg 99089018001019 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001019

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler

Leistungsbezeichnung II

Rote Waffenbesitzkarte zum Sammeln von Waffen oder Munition beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Waffen sammeln (Synonym), WBK (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 17 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__17.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie Waffen oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Die rote Waffenbesitzkarte erlaubt es Ihnen, Schusswaffen oder Munition zu kaufen oder zu besitzen. Wenn Sie Waffen oder Munition aus kulturhistorischen oder wissenschaftlich-technischen Gründen sammeln wollen, müssen Sie vorab diese Karte beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
  • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern Sie unter 25 Jahre alt sind)

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
    • Wenn Sie noch unter 25 Jahre alt sind, müssen Sie gegebenenfalls Ihre Eignung zum Waffenbesitz durch ein psychologisches Gutachten nachweisen.
  • Sie haben einen vernünftiger Grund für den Besitz von Waffen, wie kulturhistorischer oder wissenschaftlich-technischer Wert Ihrer Sammlung
  • Sie sind waffenrechtlich zuverlässig (keine Vorstrafen)
  • Sie besitzen die persönliche Eignung (keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen)
  • Sie haben Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
  • Sie können sicher mit Waffen und Munition umgehen
  • Sie haben Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen (gegebenenfalls nicht erforderlich, wenn Sie nur Waffen sammeln, die nicht schussfähig sind)
  • Sie können eine sichere Aufbewahrung gewährleisten

Kosten

247,00 EUR -  420,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Die zuständige Behörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei einem Umzug ist es nicht notwendig, eine Ummeldung der Erlaubnis vorzunehmen. Die bestehende Waffenbesitzkarte behält ihre Gültigkeit, und es ist keine gesonderte Meldung oder Aktualisierung erforderlich.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Rote Waffenbesitzkarte zum Sammeln von Waffen oder Munition beantragen
  • Erlaubt Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition
  • Für Waffensammler und -sammlerinnen
  • Sammlung muss kulturhistorisch oder wissenschaftlich-technisch bedeutsam sein

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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