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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen

Hamburg 99089018001016 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001016

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen

Leistungsbezeichnung II

Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Antrag Waffenbesitz (Synonym), Waffe erwerben (Synonym), Sportschützen (Synonym), Schießsport (Synonym), Gelbe WBK beantragen (Synonym), Antrag gelbe WBK (Synonym), Schützenverein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 14 Absatz 6 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.

Volltext

Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, insgesamt bis zu zehn
  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition,
  • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
zu erwerben. Sie müssen die gelbe Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Bescheinigung des Schießsportverbands
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
  • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahren)

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • vernünftiger Grund, wie Aktivität als Sportschütze oder Sportschützin (Bedürfnis)
  • mindestens einjährige aktive Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
  • Keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
  • Keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
  • Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
  • sicherer Umgang mit Waffen und Munition
  • Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffe (nicht erforderlich, wenn nur Waffen gesammelt werden, die nicht schussfähig sind)
  • Sichere Aufbewahrung ist gewährleistet

Kosten

19,00 EUR - 32,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag ein und fügen notwendige Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die Waffenbesitzkarte wird Ihnen erteilt, wenn alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie können die Erlaubnis auch erhalten, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, sofern Sie Ihre persönliche Eignung durch ein Gutachten nachweisen. Für Sportschützen besteht die Möglichkeit, die Erlaubnis bereits ab 18 Jahren zu erhalten. Das gilt jedoch nur für Schusswaffen bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22 l. r.) mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie von höchstens 200 Joule (J), sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12 oder kleiner. In anderen Fällen liegt die Altersgrenze für Sportschützen bei 21 Jahren.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
  • Berechtigt zum Erwerb von bis zu zehn Waffen
  • Einzellader-Langwaffen (glatt und gezogen)
  • Repetier-Langwaffen (gezogene Läufe)
  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen (Patronenmunition)
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen (Zündhütchenzündung)
  • Beantragung bei der zuständigen Behörde erforderlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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