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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person

Hamburg 99089018001015 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001015

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person

Leistungsbezeichnung II

Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jäger (Synonym), Sammler (Synonym), Waffe erwerben (Synonym), Sportschützen (Synonym), Waffenbehörde (Synonym), Schusswaffe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 10 Absatz 1 Satz 1 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 8 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__8.html
§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 13 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html
§ 14 Absatz 2, 3, 5 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html
§ 20 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Die grüne Waffenbesitzkarte ist notwendig, wenn Sie eine Waffe kaufen möchten, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Sie müssen die grüne Karte bei der zuständigen Behörde beantragen. Um die grüne Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die grüne Karte ausgestellt, und es wird eine Erlaubnis zum Erwerb der Waffe in der Karte eingetragen. Die grüne Waffenbesitzkarte bestätigt anschließend auch Ihre Berechtigung zum dauerhaften Besitz dieser Waffe.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Bescheinigung des Schießsportverbands, Jagdschein, Nachweis über Gefährdung oder Nachweis über ein sonstiges Bedürfnis zum Waffenbesitz
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
  • Gegebenenfalls werden Sie von der zuständigen Behörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über Ihre geistige Eignung zum Besitz von Waffen vorzulegen. Das Gutachten müssen Sie selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Behörde schicken.

Voraussetzungen

  • Sie haben das entsprechende Alter um die Waffen besitzen zu dürfen
    • mindestens 18 Jahre alt, für bestimmte Waffenarten und Personenkreise gelten jedoch andere Vorschriften:
    • Für Sportschützen gilt
      • ein Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb von 
        • Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt, und
        • Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist
      • ein Mindestalter von 21 Jahren für sonstige (großkalibrige) Schusswaffen.
  • Sie haben ein besonders anzuerkennendes persönliches oder wirtschaftliches Interesse, Waffen zu besitzen
  • Sie sind waffenrechtlich zuverlässig
  • Sie besitzen die nötige persönliche Eignung
  • Sie sind sachkundig im Umgang mit Waffen und Munition
  • Sie können die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten

Kosten

19,00 EUR - 32,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
  • Die zuständige Behörde stellt die grüne Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Keine. Sie müssen die Waffenbesitzkarte beantragen, bevor Sie eine Waffe erwerben. Es ist wichtig, den Antrag im Voraus zu stellen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen rechtzeitig durchgeführt werden können.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
  • Grüne Waffenbesitzkarte erforderlich für genehmigungspflichtige Waffen
  • Beantragung der grünen Karte notwendig
  • Erfüllung spezifischer Antragsvoraussetzungen erforderlich
  • Bei Erfüllung Ausstellung der grünen Karte
  • Eintragung einer Erlaubnis zum Waffenkauf in der Karte
  • Grüne Waffenbesitzkarte bestätigt dauerhaften Besitz der Waffe

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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