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Mietwagengenehmigung Erweiterung

Hamburg 99084010049000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084010049000

Leistungsbezeichnung

Mietwagengenehmigung Erweiterung

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personenbeförderung (Synonym), Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen (Synonym), Mietwagengenehmigung (Synonym), Erweiterung (Synonym), Mietwagen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Taxenstelle

Teaser

Sie befördern mit Ihrem Mietwagenbetrieb gewerbsmäßig Personen und möchten die
Anzahl ihrer Fahrzeuge erhöhen? Dazu müssen Sie eine Erweiterung Ihrer bereits
erteilten Genehmigung beantragen.

Volltext

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Mietwagen benötigen Sie
eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Mietwagenbetrieb
erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung
der Erlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Genehmigung
  • Antrag auf Erweiterung der Mietwagengenehmigung (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr - PBZugV), nicht älter als 3 Monate
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen:
  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung nach § 25 BOKraft
  • Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers
  • Gewerbeanmeldung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend

Voraussetzungen

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Mietwagengenehmigung.
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Erweiterung der Genehmigung für die gewerbsmäßige
Beförderung von Personen mit mehreren Mietwagen zu erhalten:
  • •Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Mietwagengenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde(n) ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden
variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle
entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob
Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Frist

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr
Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist
kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Mietwagengenehmigung Erweiterung
  • die Erhöhung der Fahrzeuganzahl für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Mietwagen, muss bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden
  • zuständig: Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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