Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung
Inhalt
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung
Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Begriffe im Kontext
Siele (Synonym), Grundstücksentwässerung (Synonym), Baugrubenwasser (Synonym), Indirekteinleitung (Synonym), Indirekteinleiter (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.11.2023
Fachlich freigegeben durch
Abwasserwirtschaft
Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde zulassen, dass Sie mit der Einleitung beginnen, bevor Ihnen die Genehmigung vorliegt.
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle auf Ihren entsprechenden Antrag hin einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen.
- Formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse oder ein öffentliches Interesse am vorzeitigen Beginn der Einleitung begründen
Die Zulassung kann erteilt werden, wenn
- Sie bereits die Einleitungsgenehmigung beantragt haben und
- mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten gerechnet werden kann und
- an dem vorzeitigen Beginn der Einleitung ein nachweisliches öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht und
- Sie sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
- Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle und fügen dem Antrag die notwendigen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen genehmigt die zuständige Stelle den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle.
- Sie zahlen die Verwaltungsgebühren.
- Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen.
- Es kann beantragt werden, mit dem Einleiten von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage schon vor Erteilung der eigentlichen Einleitungsgenehmigung zu beginnen.