Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/HeilprG.pdf
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html
Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien
URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE?0=null
Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne des Heilpraktikerrechts und kann von Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.
Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.
- online Antrag,
- ärztliche Bescheinigung,
- Personalausweis oder Reisepass,
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
- eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
- einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die
- erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Bei erfolgreicher Überprüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Anmeldezeitraum
01. Juli – 31. Dezember jeweils am 3. Mittwoch im März des Folgejahres erfolgt schriftliche Überprüfung
01. Januar – 30. Juni jeweils am 2. Mittwoch im Oktober erfolgt schriftliche Überprüfung
- Antragstellung nur noch online möglich
- In Hamburg ist keine Eeteilung nach Aktenlage möglich
- Ärztliche Bescheinigung und Führungszeugnis ist erst zu beantragen wenn wir es abfordern
- Es werden immer Gebühren fällig, bei jeglicher Anpassung.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
- Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
- Personen, die keine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz
- Zuständig: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht