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Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

Hamburg 99018008005001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018008005001

Leistungsbezeichnung

Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

Leistungsbezeichnung II

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Landesprüfungsamt für Heilberufe, Heilpraktiker Psychotherapie (Synonym), Landesprüfungsamt, Heilpraktiker Psychotherapie (Synonym), Approbation Psychotherapie (Synonym), Berufserlaubnisse Psychotherapie (Synonym), Psychologische Psychotherapeuten, Prüfungen (Synonym), Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Erteilung von Approbation und Berufsabschlüssen (Synonym), Psychologische Psychotherapeuten, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen (Synonym), Kleiner Heilpraktikerschein (Synonym), Heilpraktiker, Psychotherapie (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Heilpraktiker (Sozialbehörde)

Handlungsgrundlage

§ 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/HeilprG.pdf

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßi-ge Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html

Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien
URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE?0=null

Teaser

Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne des Heilpraktikerrechts und kann von Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.

Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.

Erforderliche Unterlagen

  • online Antrag,
  • ärztliche Bescheinigung,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
  • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
  • einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss 

Voraussetzungen

Sie müssen

  • mindestens 25 Jahre alt sein,                                                                                              
  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
  • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die
  • erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Zuständigkeit der Sozialbehörde (Es mussWohnsitz in Hamburg oder ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden, für den die Heilpraktikererlaubnis benötigt wird. Der Nachweis erfolgt durch einen Arbeitsvertrag über ein verbindliches Anstellungsverhältnis mit einer geregelten Arbeitszeit von mindestens 19 Wochenstunden. Ersatzweise kann ein verbindlicher Mietvertrag über Gewerberäume anerkannt werden, die für eine Heilpraktikerpraxis geeignet sind. Der geregelte Mietumfang muss mindestens 19 Wochenstunden betragen. Handelt es sich um ein Untermietverhältnis, muss die Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden. Assistenz- und Hospitationsverträge sowie Mietverträge für Wohnraum werden nicht anerkannt.             

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme
  • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • Bei erfolgreicher Überprüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Bearbeitungsdauer


Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

Frist


Anmeldezeitraum    
01. Juli – 31. Dezember jeweils am 3. Mittwoch im März des Folgejahres erfolgt schriftliche Überprüfung
01. Januar – 30. Juni jeweils am 2. Mittwoch im Oktober erfolgt schriftliche Überprüfung 

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Antragstellung nur noch online möglich
  • In Hamburg ist keine Eeteilung nach Aktenlage möglich
  • Ärztliche Bescheinigung und Führungszeugnis ist erst zu beantragen wenn wir es abfordern
  • Es werden immer Gebühren fällig, bei jeglicher Anpassung.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • Personen, die keine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz
  • Zuständig: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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