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Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

Hamburg 99160014261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160014261000

Leistungsbezeichnung

Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

EWeinBV (Synonym), Wein Transport (Synonym), Wein Begleitpapier (Synonym), Wein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Lebensmittelüberwachung Hamburg (BJV)

Teaser

Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

Volltext

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind:
  • Trauben
  • Traubenmost
  • Maische
  • Wein
  • Perlwein
  • Schaumwein
  • Likörwein
  • Brennwein
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer:
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung

Kosten

Gebühren: Derzeit 10 € pro Dokument

Verfahrensablauf

Weinbegleitdokument online einreichen:
 
  • Reichen Sie das Begleitdokument für den Transport von Weinbauerzeugnissen online oder per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort ein. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Transport, wenn das Weinbauerzeugnis auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
  • Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:
  • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
  • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Alle Beteiligten die ebenfalls am eWeinBV teilnehmen (beispielsweise Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Begleitdokument per Post einreichen:
  • Sie füllen das Formular leserlich und vollständig in vierfacher Ausfertigung aus.
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
  • Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.
  • Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine reine Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.

Frist

Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf möglich, da kein Bescheid erstellt wird.

Kurztext

  • Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
  • Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen mit einem Begleitdokument durchgeführt werden.
  • Weinbauerzeugnisse sind: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein
  • Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden
  • das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier gibt es bei der zuständigen Stelle
  • unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Begleitdokuments.
  • zuständig: Weinkontrollbehörden der Bundesländer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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