Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
EWeinBV (Synonym), Wein Transport (Synonym), Wein Begleitpapier (Synonym), Wein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.08.2022
Fachlich freigegeben durch
Lebensmittelüberwachung Hamburg (BJV)
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind:
Weinbauerzeugnisse sind:
- Trauben
- Traubenmost
- Maische
- Wein
- Perlwein
- Schaumwein
- Likörwein
- Brennwein
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer:
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage
- zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung
Weinbegleitdokument online einreichen:
Begleitdokument per Post einreichen:
- Reichen Sie das Begleitdokument für den Transport von Weinbauerzeugnissen online oder per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort ein. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Transport, wenn das Weinbauerzeugnis auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
- Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:
- Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
- Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
- Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
- Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
- Alle Beteiligten die ebenfalls am eWeinBV teilnehmen (beispielsweise Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.
Begleitdokument per Post einreichen:
- Sie füllen das Formular leserlich und vollständig in vierfacher Ausfertigung aus.
- Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
- Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
- Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
- Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.
- Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.
Es handelt sich um eine reine Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.
Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.
- Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
- Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen mit einem Begleitdokument durchgeführt werden.
- Weinbauerzeugnisse sind: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein
- Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden
- das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier gibt es bei der zuständigen Stelle
- unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Begleitdokuments.
- zuständig: Weinkontrollbehörden der Bundesländer