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Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

Hamburg 99090003006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090003006000

Leistungsbezeichnung

Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Naturschutz (BUKEA)

Teaser

Wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann, benötigen Sie im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung.

Volltext

Wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen, welches die Natur oder Landschaft beeinflusst, benötigen Sie unter bestimmten Umständen eine Eingriffsgenehmigung. Dies kann zum Beispiel bei einem Bauvorhaben der Fall sein. Die Eingriffsgenehmigung wird Ihnen in der Regel zusammen mit der Baugenehmigung oder Plangenehmigung erteilt. Nur in besonderen Ausnahmefällen müssen Sie die Eingriffsgenehmigung separat bei der zuständigen Behörde beantragen.

Eine separate Eingriffsgenehmigung benötigen Sie, wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen,
  • das nicht im Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegt und
  • durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und
  • das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Sie sollten einen einfachen, formlosen Antrag mit einem Kartenausschnitt mit Standortmarkierung und einer einfachen Planskizze einreichen. Die zuständige Behörde prüft, ob für das Vorhaben eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist und fordert dann gegebenenfalls konkrete weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Voraussetzungen

Bei Ihrer Eingriffsmaßnahme müssen Sie die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst geringhalten. 

Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen Sie, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig ausgleichen oder durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig kompensieren.

Eine naturschutzrechtliche Genehmigung kann zum Beispiel für folgende Vorhaben im Außenbereich notwendig sein:
  • Fahrsilo
  • Zaun, Einfriedung
  • bauliche Anlagen oder Gebäude
  • Unbefestigte landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Lagerflächen oder Abstellflächen
  • Flächenversiegelung oder Flächenbefestigung

Kosten

Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Eingriffsgenehmigung richtet sich nach dem Einzelfall.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen schriftlichen, formlosen Antrag
  • Sachverhaltsermittlung und Bescheidung durch die zuständige Stelle

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität des Vorhabens. Es ist jedoch mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit zu rechnen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Eingriffsgenehmigung muss Ihnen vorliegen und rechtskräftig sein, bevor Sie mit dem eigentlichen Vorhaben beginnen.

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Schutz oder Vogelschutz, Schutzgebietsregelungen).

Bei Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich gelten besondere, gelockerte Vorschriften.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft
  • Eine Eingriffsgenehmigung benötigt man, wenn man ein Vorhaben durchführen will,
    • das nicht im Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegt und
    • durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und
    • das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann,
  • Die Eingriffsgenehmigung wird in der Regel zusammen mit der Baugenehmigung oder Plangenehmigung erteilt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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