Besucherparkausweis Erteilung (Hamburg Service)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Besucherschein (Synonym), Anwohner (Synonym), Parkausweis (Synonym), Einwohner (Synonym), Parkplatz (Synonym), Bewohnerparkausweise (Synonym), Anwohnerparkausweise (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Parken (Synonym), Parkerlaubnis (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Parkberechtigung (Synonym), Besuch (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.11.2023
Fachlich freigegeben durch
HaSI LBV DL-Pflege (LBV)
- § 1 Parkgebührenordnung (ParkGebO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ParkGebOHAV11P1
Als Bewohner in einem Bewohnerparkgebiet können Sie für Ihre Besucher einen Besucherparkausweis beantragen.
Ein Bewohnerparkgebiet ist ein fest definierter Bereich, für den die Bewohner einen Bewohnerparkausweis für ihr Fahrzeug beantragen können. Mit diesem Ausweis sind Sie von der Höchstparkdauer und der Parkgebühren-Pflicht in diesem Gebiet befreit.
Wenn Sie in einem Hamburger Bewohnerparkgebiet wohnen, können Sie für Ihren Besuch einen sogenannten Besucherparkausweis beantragen.
Eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete in Hamburg finden Sie unter Links.
Wenn Sie in einem Hamburger Bewohnerparkgebiet wohnen, können Sie für Ihren Besuch einen sogenannten Besucherparkausweis beantragen.
Eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete in Hamburg finden Sie unter Links.
Für die persönliche Beantragung und online benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kfz-Kennzeichen Ihres Besuchs zur Eintragung in den Besucherparkausweis (z.B. als Foto)
- Sie haben Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Hamburger Bewohnerparkgebiet.
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
Die Gebühr für einen Besucherparkausweis beträgt 3 Euro pro Tag und Fahrzeug für das Parken in Bewohnerparkgebieten
- in den Gebührenzonen I und II
- 3,00 EUR
- in in allen anderen Bewohnerparkgebieten
- 2,50 EUR
Wenn Sie den Besucherparkausweis online beantragen möchten:
- Sie können den Besucherparkausweis online beantragen und dann direkt zu Hause ausdrucken.
- Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Dabei können Sie sich an der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis orientieren. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
- Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin vor Ort.
- Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin.
- Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung können Sie den Besucherparkausweis sofort zu Hause ausdrucken.
- Bei einer persönlichen Beantragung wird der Besucherparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen.
Es gibt folgende Hinweise:
- Der Besucherparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
- Der Besucherparkausweis sichert keinen speziellen Parkplatz, sondern erlaubt nur das Parken auf einem Parkplatz in dem Bewohnerparkgebiet, in dem Sie gemeldet sind.
- Ein Besucherparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).
- Der Besucherparkausweis gilt nur am ausgewählten Besuchstag.
Für Sonderfälle und Fragen rund um de Beantragung schreiben Sie gern eine E-Mail an: bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de.
Bitte beachten Sie, dass Fragen nicht telefonisch geklärt werden können.
- Besucherparkausweis beantragen (Hamburg Service)
- Bewohner können für Besuch einen Besucherparkausweis beantragen.
- Der Besucherparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
- Zuständig: Hamburg Service vor Ort Standort City