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Besucherparkausweis Erteilung (Hamburg Service)

Hamburg 02000000000000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Besucherparkausweis Erteilung (Hamburg Service)

Leistungsbezeichnung II

Besucherparkausweis beantragen (Hamburg Service)

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Besucherschein (Synonym), Anwohner (Synonym), Parkausweis (Synonym), Einwohner (Synonym), Parkplatz (Synonym), Bewohnerparkausweise (Synonym), Anwohnerparkausweise (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Parken (Synonym), Parkerlaubnis (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Parkberechtigung (Synonym), Besuch (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Fachlich freigegeben durch

HaSI LBV DL-Pflege (LBV)

Handlungsgrundlage

Teaser

Als Bewohner in einem Bewohnerparkgebiet können Sie für Ihre Besucher einen Besucherparkausweis beantragen.

Volltext

Ein Bewohnerparkgebiet ist ein fest definierter Bereich, für den die Bewohner einen Bewohnerparkausweis für ihr Fahrzeug beantragen können. Mit diesem Ausweis sind Sie von der Höchstparkdauer und der Parkgebühren-Pflicht in diesem Gebiet befreit.

Wenn Sie in einem Hamburger Bewohnerparkgebiet wohnen, können Sie für Ihren Besuch einen sogenannten Besucherparkausweis beantragen.

Eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete in Hamburg finden Sie unter Links.

Erforderliche Unterlagen

Für die persönliche Beantragung und online benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Kfz-Kennzeichen Ihres Besuchs zur Eintragung in den Besucherparkausweis (z.B. als Foto)

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Hamburger Bewohnerparkgebiet.
  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.

Kosten

Die Gebühr für einen Besucherparkausweis beträgt 3 Euro pro Tag und Fahrzeug für das Parken in Bewohnerparkgebieten
  • in den Gebührenzonen I und II
    • 3,00 EUR
  • in in allen anderen Bewohnerparkgebieten
    • 2,50 EUR

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Besucherparkausweis online beantragen möchten:
  • Sie können den Besucherparkausweis online beantragen und dann direkt zu Hause ausdrucken.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Dabei können Sie sich an der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis orientieren. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
  • Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin vor Ort.
Wenn Sie den Besucherparkausweis persönlich beantragen möchten:
  • Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin.
  •  

Bearbeitungsdauer

  • Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung können Sie den Besucherparkausweis sofort zu Hause ausdrucken.
  • Bei einer persönlichen Beantragung wird der Besucherparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen.

Frist

  • Der Besucherparkausweis ist nur für einen ausgewählten Tag gültig.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
  • Der Besucherparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
  • Der Besucherparkausweis sichert keinen speziellen Parkplatz, sondern erlaubt nur das Parken auf einem Parkplatz in dem Bewohnerparkgebiet, in dem Sie gemeldet sind.
  • Ein Besucherparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).
  • Der Besucherparkausweis gilt nur am ausgewählten Besuchstag.

Für Sonderfälle und Fragen rund um de Beantragung schreiben Sie gern eine E-Mail an: bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de.
Bitte beachten Sie, dass Fragen nicht telefonisch geklärt werden können.

Rechtsbehelf

  

Kurztext

  • Besucherparkausweis beantragen (Hamburg Service)
  • Bewohner können für Besuch einen Besucherparkausweis beantragen.
  • Der Besucherparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
  • Zuständig: Hamburg Service vor Ort Standort City

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal