Bewohnerparkausweis Erteilung (Hamburg Service)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anwohner (Synonym), Parkausweis (Synonym), Einwohner (Synonym), Parkplatz (Synonym), Bewohnerparkausweise (Synonym), Anwohnerparkausweise (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Parken (Synonym), Parkerlaubnis (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Handwerker (Synonym), Parkberechtigung (Synonym), Bewohnerparken, Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeitende (Synonym), Fußgängerzone befahren (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.11.2023
Fachlich freigegeben durch
HaSI LBV DL-Pflege (LBV)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html - § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html - § 2 Parkgebührenordnung (ParkGebO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ParkGebOHAV10P2/part/S
Als Bewohner oder Bewohnerin können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes anderes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Ein Bewohnerparkgebiet ist ein fest definierter Bereich, für den die Bewohner einen Bewohnerparkausweis für ihr Fahrzeug beantragen können. Mit diesem Ausweis sind Sie von der Höchstparkdauer und der Parkgebühren-Pflicht in diesem Gebiet befreit.
Falls Sie Fahrzeuge von dritten Personen, Miet- oder Firmenfahrzeuge nutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Miet- und wechselnde Firmenfahrzeuge müssen eindeutig als diese zu erkennen sein (Name der jeweiligen Firma).
Eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete in Hamburg finden Sie unter Links.
Falls Sie Fahrzeuge von dritten Personen, Miet- oder Firmenfahrzeuge nutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Miet- und wechselnde Firmenfahrzeuge müssen eindeutig als diese zu erkennen sein (Name der jeweiligen Firma).
Eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete in Hamburg finden Sie unter Links.
Für die persönliche Beantragung und online benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- Vollmacht im Original
- lesbare Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Ihren Personalausweis (des Bevollmächtigten)
- nach Aufforderung: Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers
- nach Aufforderung :Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters
- Sie haben Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Hamburger Bewohnerparkgebiet und wohnen dort auch tatsächlich
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
- Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet
Die Gebühren für die erstmalige Beantragung und die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises betragen pro Jahr
- online: 65,00 EUR
- persönlich: 70,00 EUR
- 10,00 EUR.
Wenn Sie den Bewohnerparkausweis online beantragen möchten:
- Sie können den Bewohnerparkausweis online beantragen und dann direkt zu Hause ausdrucken.
- Bei der Online-Beantragung können Sie nur mit Kreditkarte oder per Giropay bezahlen.
- Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Dabei können Sie sich an der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis orientieren. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
- Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin vor Ort.
- Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin.
- Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung können Sie den Bewohnerparkausweis sofort zu Hause ausdrucken.
- Bei einer persönlichen Beantragung wird der Bewohnerparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen.
Es gibt folgende Hinweise:
- Der Bewohnerparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
- Auch für Motorräder wird ein Bewohnerparkausweis benötigt.
- Für Anhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden, da es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt.
- Der Bewohnerparkausweis sichert keinen speziellen Parkplatz, sondern erlaubt nur das Parken auf einem Parkplatz in dem Bewohnerparkgebiet, in dem Sie gemeldet sind.
- Ein Bewohnerparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).
- Der Bewohnerparkausweis ist ab dem Beantragungsdatum für ein Jahr gültig und muss dann verlängert werden.
- Eine Verlängerung ist ab sechs Wochen vor Ende der Gültigkeit möglich.
- Ist der Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Beantragen Sie dann bitte einen neuen Bewohnerparkausweis.
Für Sonderfälle und Fragen rund um die Beantragung schreiben Sie gern eine E-Mail an: bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de.
Bitte beachten Sie, dass Fragen leider nicht telefonisch geklärt werden können.
- Bewohnerparkausweis Erteilung (Hamburg Service)
- Bewohner können für ihren Pkw oder ihr Motorrad oder ein von ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
- Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
- Zuständig: Hamburg Service vor Ort Standort City