Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bewohnerparkausweis Erteilung (Hamburg Service)

Hamburg 02000000000000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Bewohnerparkausweis Erteilung (Hamburg Service)

Leistungsbezeichnung II

Bewohnerparkausweis beantragen (Hamburg Service)

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Anwohner (Synonym), Parkausweis (Synonym), Einwohner (Synonym), Parkplatz (Synonym), Bewohnerparkausweise (Synonym), Anwohnerparkausweise (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Parken (Synonym), Parkerlaubnis (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Handwerker (Synonym), Parkberechtigung (Synonym), Bewohnerparken, Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeitende (Synonym), Fußgängerzone befahren (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Fachlich freigegeben durch

HaSI LBV DL-Pflege (LBV)

Handlungsgrundlage

Teaser

Als Bewohner oder Bewohnerin können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes anderes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. 

Volltext

Ein Bewohnerparkgebiet ist ein fest definierter Bereich, für den die Bewohner einen Bewohnerparkausweis für ihr Fahrzeug beantragen können. Mit diesem Ausweis sind Sie von der Höchstparkdauer und der Parkgebühren-Pflicht in diesem Gebiet befreit.

Falls Sie Fahrzeuge von dritten Personen, Miet- oder Firmenfahrzeuge nutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Miet- und wechselnde Firmenfahrzeuge müssen eindeutig als diese zu erkennen sein (Name der jeweiligen Firma).

Eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete in Hamburg finden Sie unter Links.

Erforderliche Unterlagen

Für die persönliche Beantragung und online benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zusätzlich bei einer Verlängerung:
  • bisheriger Bewohnerparkausweis
Zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:
  • Vollmacht im Original
  • lesbare Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • Ihren Personalausweis (des Bevollmächtigten)
Zusätzlich bei Firmenwagen:
  • nach Aufforderung: Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers
Zusätzlich, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:
  • nach Aufforderung :Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Hamburger Bewohnerparkgebiet  und wohnen dort auch tatsächlich
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet

Kosten

Die Gebühren für die erstmalige Beantragung und die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises betragen pro Jahr
  • online: 65,00 EUR
  • persönlich: 70,00 EUR
Die Gebühr für die Änderung des Bewohnerparkausweises bei Kennzeichenänderung oder Umzug in eine andere Bewohnerparkzone beträgt
  • 10,00 EUR.
Bei Verlust oder Beschädigung wird kostenlos ein Ersatzdokument ausgestellt.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Bewohnerparkausweis online beantragen möchten:
  • Sie können den Bewohnerparkausweis online beantragen und dann direkt zu Hause ausdrucken.
  • Bei der Online-Beantragung können Sie nur mit Kreditkarte oder per Giropay bezahlen.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Dabei können Sie sich an der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis orientieren. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
  • Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin vor Ort.
Wenn Sie den Bewohnerparkausweis persönlich beantragen möchten:
  • Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin.

Bearbeitungsdauer

  • Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung können Sie den Bewohnerparkausweis sofort zu Hause ausdrucken.
  • Bei einer persönlichen Beantragung wird der Bewohnerparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen.

Frist

  •   Der Bewohnerparkausweis ist auf ein Jahr befristet.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
  • Der Bewohnerparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
  • Auch für Motorräder wird ein Bewohnerparkausweis benötigt.
  • Für Anhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden, da es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt.
  • Der Bewohnerparkausweis sichert keinen speziellen Parkplatz, sondern erlaubt nur das Parken auf einem Parkplatz in dem Bewohnerparkgebiet, in dem Sie gemeldet sind.
  • Ein Bewohnerparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).
  • Der Bewohnerparkausweis ist ab dem Beantragungsdatum für ein Jahr gültig und muss dann verlängert werden.
  • Eine Verlängerung ist ab sechs Wochen vor Ende der Gültigkeit möglich.
  • Ist der Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Beantragen Sie dann bitte einen neuen Bewohnerparkausweis.

Für Sonderfälle und Fragen rund um die Beantragung schreiben Sie gern eine E-Mail an: bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de.
Bitte beachten Sie, dass Fragen leider nicht telefonisch geklärt werden können.

Rechtsbehelf

  

Kurztext

  • Bewohnerparkausweis Erteilung (Hamburg Service)
  • Bewohner können für ihren Pkw oder ihr Motorrad oder ein von ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
  • Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
  • Zuständig: Hamburg Service vor Ort Standort City

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal