Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung Zulassung

Hamburg 99031018007000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031018007000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Ausnahme Gefahrstoffverordnung (Synonym), Ausnahme Umgang mit Gefahrstoffen (Synonym), Ausnahme Schutzvorschriften Gefahrstoffe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.10.2023

Fachlich freigegeben durch

BJV V Arbeitnehmerschutz

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Um Arbeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung nicht entsprechen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Um die Ausnahme zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen betroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht.
Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:
  • Abweichung von Lagervorschriften
  • Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Ausnahmen von gesetzten Fristen

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
  • Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 Euro bis 500 Euro an.

Verfahrensablauf

  • Sie können die behördliche Ausnahme schriftlich per Post oder per Mail bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten den Bescheid in der Regel 2 bis 4 Wochen nach dem Sie den Antrag gestellt haben.

Frist

Es gibt grundsätzlich keine Frist.
Ausnahme: Sie beantragen das Abweichen von einer gesetzlich vorgegebenen Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung Zulassung
  • Voraussetzungen:
    • Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
    • Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal