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Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

Hamburg 99016001044000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99016001044000

Leistungsbezeichnung

Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

Leistungsbezeichnung II

Beistandschaft beenden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Scheidung (Synonym), Getrenntleben (Synonym), Ehescheidung (Synonym), Beistandschaften für Minderjährige (Synonym), Unterhalt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Beistandschaft (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

 

Teaser

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beenden.

Volltext

Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden.
Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Stelle oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services[A1] .
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
  • das Kind volljährig ist,
  • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft wurde festgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Voraussetzungen

Kurze formlose, schriftliche Mitteilung

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Eine formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend.
Alle Beteiligten werden schriftlich benachrichtigt, je nach Fallverlauf erfolgt eine Abschlussrechnung, der antragstellende Elternteil erhält ggf. rechtliche Hinweise zu den Folgen der Beendigung.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen.
Die schriftliche Benachrichtigung kann ggf. 2-3 Wochen dauern, je nach Fallumfang.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Broschüre vom Bundesministerium zur Beistandschaft und weiteren Hilfen des Jugendamtes

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

• Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
• Schriftlich oder online möglich.
• Kann ganz oder teilweise beendet werden.
• Endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen.
• Endet automatisch, wenn das Kind volljährig ist.
• Endet automatisch, wenn die Familie ins Ausland zieht.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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