Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Scheidung (Synonym), Getrenntleben (Synonym), Ehescheidung (Synonym), Beistandschaften für Minderjährige (Synonym), Unterhalt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Beistandschaft (Wandsbek)
- § 18 Absatz 1,2 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html - §§ 1712-1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1712.html
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beenden.
Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden.
Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Stelle oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services[A1] .
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Stelle oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services[A1] .
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- das Kind volljährig ist,
- der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft wurde festgestellt.
Eine formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend.
Alle Beteiligten werden schriftlich benachrichtigt, je nach Fallverlauf erfolgt eine Abschlussrechnung, der antragstellende Elternteil erhält ggf. rechtliche Hinweise zu den Folgen der Beendigung.
Alle Beteiligten werden schriftlich benachrichtigt, je nach Fallverlauf erfolgt eine Abschlussrechnung, der antragstellende Elternteil erhält ggf. rechtliche Hinweise zu den Folgen der Beendigung.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen.
Die schriftliche Benachrichtigung kann ggf. 2-3 Wochen dauern, je nach Fallumfang.
Die schriftliche Benachrichtigung kann ggf. 2-3 Wochen dauern, je nach Fallumfang.
• Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
• Schriftlich oder online möglich.
• Kann ganz oder teilweise beendet werden.
• Endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen.
• Endet automatisch, wenn das Kind volljährig ist.
• Endet automatisch, wenn die Familie ins Ausland zieht.
• Schriftlich oder online möglich.
• Kann ganz oder teilweise beendet werden.
• Endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen.
• Endet automatisch, wenn das Kind volljährig ist.
• Endet automatisch, wenn die Familie ins Ausland zieht.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg