Testament Rückgabe
Inhalt
Rücknahme/Rückgabe einer Verfügung von Todes wegen aus der besonderen amtlichen Verwahrung.
Begriffe im Kontext
Rückgabe Erbvertrag (Synonym), Rückgabe Testament (Synonym), Rückgabe Verfügung von Todes wegen (Synonym), Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung (Synonym), Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Roggenkamp, Sylvia
Eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) aus der besonderen amtlichen Verwahrung wieder zurücknehmen
Wenn Sie eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) bei Gericht in besondere amtliche Verwahrung gegeben haben oder diese auf Ihre Veranlassung hin vom Notar dort hinterlegt wurde, können Sie sich diese wieder aus der besonderen amtlichen Verwahrung zurückgeben lassen. Das Verlangen kann jederzeit gestellt werden. Haben Sie mit Ihrem Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner die Verfügung von Todes wegen gemeinschaftlich errichtet (gemeinschaftliches Testament), kann sie nur auf beiderseitiges Verlangen an beide zurückgegeben werden.
Haben Sie einen Erbvertrag geschlossen, so müssen alle Vertragspartner die Rückgabe verlangen. In bestimmten Fallkonstellationen bedeutet die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung zugleich auch den Widerruf der hinterlegten Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel bei notariellen Testamenten. Deshalb muss der Testator (Testamentsverfasser) in diesen Konstellationen bei dem Rückgabeverlangen testierfähig sein (geistig gesund, fähig ein Testament rechtswirksam zu errichten). Der Antrag kann auch durch einen Stellvertreter gestellt werden. Allerdings kann die Rückgabe nur an den Testator selbst erfolgen.
Haben Sie einen Erbvertrag geschlossen, so müssen alle Vertragspartner die Rückgabe verlangen. In bestimmten Fallkonstellationen bedeutet die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung zugleich auch den Widerruf der hinterlegten Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel bei notariellen Testamenten. Deshalb muss der Testator (Testamentsverfasser) in diesen Konstellationen bei dem Rückgabeverlangen testierfähig sein (geistig gesund, fähig ein Testament rechtswirksam zu errichten). Der Antrag kann auch durch einen Stellvertreter gestellt werden. Allerdings kann die Rückgabe nur an den Testator selbst erfolgen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Hinterlegungsschein (Die Vorlage ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber das Auffinden Ihrer Verfügung von Todes wegen)
- Persönliche Vorsprache; allerdings kann der Antrag auf Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung auch schriftlich oder durch einen Vertreter gestellt werden. Die tatsächliche Aushändigung kann aber nur an Sie persönlich erfolgen.
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
- Testierfähigkeit (geistige Gesundheit, Fähigkeit ein Testament rechtswirksam zu errichten)
- Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner zurückgegeben werden.
- Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.
Wenn Sie eine Verfügung von Todes wegen aus der besonderen amtlichen Verwahrung zurücknehmen wollen, empfiehlt es sich, wie folgt vorzugehen:
- Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Nachlassgericht auf, bei dem das Testament verwahrt ist und vereinbaren Sie einen Termin.
- Haben Sie gemeinschaftlich testiert, so müssen alle Testierenden die Rückgabe verlangen und die Verfügung von Todes wegen auch gemeinschaftlich entgegennehmen. Das gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie einen Erbvertrag geschlossen haben. Dann müssen alle Vertragsschließenden den Antrag stellen.
- Bringen Sie zum Termin bitte Ihren Personalausweis und, sofern vorhanden, den Hinterlegungsschein mit.
- Bei der Rückgabe der Verfügung von Todes wegen wird durch den Rechtspfleger gegebenenfalls Ihre Testierfähigkeit (geistige Gesundheit, Fähigkeit ein rechtswirksames Testament zu errichten) überprüft. Denn unter bestimmten Umständen wirkt die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung zugleich als Widerruf der hinterlegten Verfügung von Todes wegen.
- Das Gericht meldet die Rückgabe an das Zentrale Testamentsregister
In bestimmten Fällen wird die besondere amtliche Verwahrung auch von dritter Seite veranlasst, wenn Sie das wünschen, so zum Beispiel bei der Errichtung eines notariellen Testaments oder Erbvertrags. Dann sorgt die Notarin beziehungsweise der Notar dafür, dass die Urkunde in besondere amtliche Verwahrung genommen wird.
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Wird die Herausgabe an den Testator abgelehnt, entscheidet der Rechtspfleger durch Beschluss.
Gegen die Ablehnung kann der Erblasser befristet Beschwerde einlegen, §§ 58 ff., 63 FamFG, 11 RPflG.
War nach Landesrecht anstelle des Rechtspflegers ein Urkundsbeamter funktionell zuständig, ist Erinnerung analog § 573 ZPO einzulegen.
Gegen die Ablehnung kann der Erblasser befristet Beschwerde einlegen, §§ 58 ff., 63 FamFG, 11 RPflG.
War nach Landesrecht anstelle des Rechtspflegers ein Urkundsbeamter funktionell zuständig, ist Erinnerung analog § 573 ZPO einzulegen.
- Rücknahme beziehungsweise Rückgabe einer Verfügung von Todes wegen aus der besonderen amtlichen Verwahrung
- Testament Rückgabe
- Eine beim Amtsgericht hinterlegte Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), die sich in besonderer amtlicher Verwahrung befindet, wird auf Verlangen des Testators an ihn zurückgegeben.
- Ein gemeinschaftliches öffentliches oder eigenhändiges Testament kann nur von beiden Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern zurückgenommen werden
- Handelt es sich um einen Erbvertrag, müssen alle Vertragspartner die Rücknahme verlangen. Dies gilt nur für erbrechtliche Verträge und die Testierfähigkeit aller Beteiligten. Andere vertragliche Regelungen verbleiben in der Akte.
- Das Verlangen kann jederzeit mündlich oder schriftlich erklärt werden. Die Rückgabe kann aber nur an den Testator persönlich erfolgen.
- Da die Rücknahme eines notariellen Testaments zugleich Verfügung von Todes wegen ist, gilt es als unwiderlegbar widerrufen, wenn es dem Erblasser zurückgegeben wird. Deshalb ist im Zeitpunkt der Rücknahme in diesen bestimmten Fällen auch die Testierfähigkeit (geistig gesund, fähig ein Testament rechtswirksam zu errichten) des Testators (Testamentsverfassers) erforderlich.
- Stirbt der Testator, so wird das hinterlegte Testament nicht zurückgegeben, sondern vom Nachlassgericht eröffnet
- Wird hingegen nach dem Tod des Erblassers ein Testament gefunden, so muss dieses dem Nachlassgericht abgeliefert werden. Das Nachlassgericht nimmt dieses Testament zur Nachlassakte.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg