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Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen Weiterleitung

Hamburg 99072005177000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99072005177000

Leistungsbezeichnung

Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen Weiterleitung

Leistungsbezeichnung II

Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Alleinerziehende (Synonym), Ausland (Synonym), International (Synonym), Sorgerecht (Synonym), BGB (Synonym), Unterhalt (Synonym), Beurkundung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Beistandschaft (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (AUG):
www.gesetze-im-internet.de/aug_2011/
Haager Unterhaltsübereinkommen 2007
www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/AU/HUUE2007/HUUE2007/HUUE2007_node.html

Teaser

Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt an Sie zahlt, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Sie können Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches bekommen. 

Volltext

Lebt der Elternteil, der Ihnen Unterhalt für Ihr gemeinsames Kind zahlen muss, im Ausland, dann müssen Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Dabei muss zum Beispiel geklärt werden, wie sich die dortigen Einkommensverhältnisse und Lebenskosten auf die Höhe Ihres Unterhaltsanspruches auswirken. Zudem können deutsche Gerichte für das Ausland keine verbindlichen Anweisungen aussprechen. Ihr Anliegen muss deshalb an die im Ausland zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Es gibt internationale Übereinkommen, welche diese länderübergreifenden Verfahren vereinfachen sollen. In nahezu allen Ländern gibt es daher Stellen, welche internationale Unterhaltsangelegenheiten zentral bearbeiten. In Deutschland ist diese zentrale Stelle das Bundesamt für Justiz.

Wenn Sie bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches im Ausland Unterstützung benötigen, können Sie die Beistandschaft ansprechen und bitten, für Sie den Unterhalt gegen den im Ausland lebenden Elternteil geltend zu machen. Dabei handelt der Beistand oder die Beiständin als gesetzliche Vertretung Ihres unterhaltsberechtigten Kindes. Wenn Sie eine Beistandschaft einrichten, darf diese die für das Verfahren notwendigen Antragsformulare für Sie ausfüllen und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels

Voraussetzungen

  • Sie sind Elternteil eines minderjährigen Kindes. 
  • Der andere Elternteil lebt nicht in Deutschland.

Kosten

Die Einrichtung einer Beistandschaft ist kostenfrei.
Die zentralen Stellen für internationale Unterhaltsangelegenheiten arbeiten kostenfrei.
Gegebenenfalls können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, die Sie bezahlen müssen.

Verfahrensablauf

Einrichtung einer Beistandschaft:
  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und beantragen die Einrichtung der Beistandschaft. Gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen vorlegen. Oft kann eine Beistandschaft sofort eingerichtet werden.
Wenn Sie eine Beistandschaft eingerichtet haben, kann der Beistand oder die Beiständin die nachfolgenden Verfahrensschritte für Sie übernehmen:

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland:
  • Das an Ihrem Wohnort zuständige Amtsgericht informiert und berät Sie auf Ihre Anfrage hin, welche Möglichkeiten zur Beitreibung von Unterhalt im Ausland bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.
  • Sie erhalten ein Antragsformular vom zuständigen Amtsgericht.
  • Sie geben das ausgefüllte Antragsformular samt aller notwendigen Unterlagen wieder beim Amtsgericht ab.
  • Das Amtsgericht leitet Ihren Antrag an die in Deutschland zuständige zentrale Stelle weiter.
  • Die in Deutschland zuständige zentrale Stelle nimmt Kontakt mit der ausländischen zentralen Stelle auf und leitet Ihren Antrag weiter.
  • Die in Deutschland zuständige zentrale Stelle führt das Verfahren mit der ausländischen zentralen Stelle. Sie werden über den Verfahrensablauf beziehungsweise den Verfahrensausgang informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert und ist insbesondere abhängig vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern und dem Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Die Beistandschaft sowie das Amtsgericht werden bei der Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einer im Ausland lebenden Person nur unterstützend und vermittelnd tätig, weshalb keine Rechtsmittel eingelegt werden können.

Kurztext

  • Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten
  • Deutsche Gerichte können keine verbindlichen Anweisungen für Ausland aussprechen, daher müssen bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches im Ausland die zuständigen Stellen im entsprechenden Land involviert werden.
  • Es gibt Internationale Übereinkommen zur Vereinfachung länderübergreifender Verfahren. Unter anderem wurden zentrale Stellen in jedem Land eingerichtet.
  • Zentrale Stelle in Deutschland: Bundesamt für Justiz
  • Unterstützung durch Beistandschaft bei Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs im Ausland möglich. Die Beistandschaft muss beantragt werden.
    • Beistand handelt als gesetzliche Vertretung des unterhaltsberechtigten Kindes
    • Beistand kann Antragsformulare ausfüllen und weiterleiten

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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