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Sorgeregister

Hamburg 99013016000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013016000000

Leistungsbezeichnung

Sorgeregister

Leistungsbezeichnung II

Auskunft, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht oder die Mutter dies alleine hat, erhalten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sorgerecht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Beistandschaft (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Auskunft über die bestehende Regelung zum Sorgerecht für Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet waren

Volltext

Auskunft zur bestehenden Sorgerechtsregelung für Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet waren.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes

Voraussetzungen

Nur Mütter haben ein Auskunftsrecht

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Formloser Antrag mit den genannten Unterlagen an das örtlich zuständige Jugendamt. Wurde das Kind im Bereich des örtlich zuständigen Jugendamtes geboren, kann das Sorgeregister überprüft und eine Bescheinigung ausgestellt werden. Wurde das Kind außerhalb von Hamburg geboren, wird das entsprechende Jugendamt angeschrieben und um Auskunft gebeten. Entsprechend der Mitteilung erhält die Mutter dann eine Bescheinigung. Für im Ausland geborene Kinder erfolgt eine Anfrage in Berlin.

Bearbeitungsdauer

2-3 Tage wenn das Kind im Zuständigkeitsbereich geboren wurde, sonst in Abhängigkeit des Auskunftsgebenden Jugendamtes ca. eine Woche.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Auskunft über die bestehende Regelung zum Sorgerecht für Mütter die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet waren erhalten

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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