Sorgeregister
Inhalt
Auskunft, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht oder die Mutter dies alleine hat, erhalten
Begriffe im Kontext
Sorgerecht (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Beistandschaft (Wandsbek)
Auskunft über die bestehende Regelung zum Sorgerecht für Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet waren
Auskunft zur bestehenden Sorgerechtsregelung für Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet waren.
Formloser Antrag mit den genannten Unterlagen an das örtlich zuständige Jugendamt. Wurde das Kind im Bereich des örtlich zuständigen Jugendamtes geboren, kann das Sorgeregister überprüft und eine Bescheinigung ausgestellt werden. Wurde das Kind außerhalb von Hamburg geboren, wird das entsprechende Jugendamt angeschrieben und um Auskunft gebeten. Entsprechend der Mitteilung erhält die Mutter dann eine Bescheinigung. Für im Ausland geborene Kinder erfolgt eine Anfrage in Berlin.
2-3 Tage wenn das Kind im Zuständigkeitsbereich geboren wurde, sonst in Abhängigkeit des Auskunftsgebenden Jugendamtes ca. eine Woche.
Auskunft über die bestehende Regelung zum Sorgerecht für Mütter die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet waren erhalten
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg