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Sorgeregister Ausstellung

Hamburg 99013016012000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013016012000

Leistungsbezeichnung

Sorgeregister Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Beistandschaften für Minderjährige (Synonym), Elterliche Sorge (Synonym), Sorgerecht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Beistandschaft (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

Teaser

Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird ein behördliches Sorgeregister geführt.
In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
  • Sorgeerklärungen abgegeben werden,
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Ausweis der Mutter

Voraussetzungen

Nur die Mutter hat Anspruch auf Auskunft aus dem Sorgeregister, bzw. öffentliche Stellen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Ausweis und Geburtsurkunde persönlich, per Post oder per Mail an das zuständige Jugendamt senden.
Überprüfung des Sorgeregisters mit entsprechender Bescheinigung an die Mutter.

Bearbeitungsdauer

  • 2-3 Tage bei in Hamburg geborenen Kindern.
  • Bis zu 8 Tage bei in Deutschland geborenen Kindern.
  • 2-3 Wochen bei im Ausland geborenen Kindern.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt.
n dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
  • Sorgeerklärungen abgegeben werden,
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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