Sorgeregister Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beistandschaften für Minderjährige (Synonym), Elterliche Sorge (Synonym), Sorgerecht (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Beistandschaft (Wandsbek)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird ein behördliches Sorgeregister geführt.
In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
- das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
Nur die Mutter hat Anspruch auf Auskunft aus dem Sorgeregister, bzw. öffentliche Stellen
Ausweis und Geburtsurkunde persönlich, per Post oder per Mail an das zuständige Jugendamt senden.
Überprüfung des Sorgeregisters mit entsprechender Bescheinigung an die Mutter.
Überprüfung des Sorgeregisters mit entsprechender Bescheinigung an die Mutter.
- 2-3 Tage bei in Hamburg geborenen Kindern.
- Bis zu 8 Tage bei in Deutschland geborenen Kindern.
- 2-3 Wochen bei im Ausland geborenen Kindern.
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt.
n dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
n dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
- das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg