Denkmaleigenschaft Feststellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalauskunft (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie benötigen eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage. Dann nutzen Sie den Onlinedienst „Bescheinigung der Denkmaleigenschaft“ im Hamburg-Service.
Der Antragsteller erhält eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage.
Zugangsdaten zum Hamburg Service-Konto sowie Straßenname und Hausnummer des Objektes für das die Denkmaleigenschaft bescheinigt werden soll.
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business im Hamburg Service-Portal.
Gebühr:
7€ - 60€
variabel
Die Bescheinigung ist gem. Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr resultiert wesentlich aus dem Zeitaufwand für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages und beträgt in der Regel zwischen 7 Euro und ca. 60 Euro. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid
Die Bescheinigung ist gem. Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr resultiert wesentlich aus dem Zeitaufwand für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages und beträgt in der Regel zwischen 7 Euro und ca. 60 Euro. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid
1. Anmelden/Registrieren beim Hamburg-Service.
2. Straße und Hausnummer des Objektes eingeben.
3. Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt und Übermittlung der schriftlichen Auskunft an Ihr Postfach im Hamburg Service.
Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.
2. Straße und Hausnummer des Objektes eingeben.
3. Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt und Übermittlung der schriftlichen Auskunft an Ihr Postfach im Hamburg Service.
Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.
Die Beantragung dauert für ein Objekt ca.5 Minuten.
Die Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt dauert je nach Prüfungsumfang zwischen wenigen Stunden und ca. 4 Wochen.
Die Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt dauert je nach Prüfungsumfang zwischen wenigen Stunden und ca. 4 Wochen.
Der feststellende Verwaltungsakt bestätigt lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen eines Baudenkmals. Die Anfechtungsklage muss daher sich gegen die Denkmaleigenschaft richten, nicht gegen die Verletzung von Ordnungsvorschriften.
Gegen die Entscheidung bei beweglichen Denkmalen sowie Baudenkmalen, die nach 2011 ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden sind, können Sie eine Klage einreichen und somit ein Rechtsbehelfsverfahren einleiten. Bei Baudenkmalen, die vor 2011 ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden sind, Bodendenkmalen und unbeweglichen Denkmalen der Erdgeschichte kann kein feststellender Verwaltungsakt beantragt werden. Hier muss direkt Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Weitere Informationen zum Online-Dienst:
Bescheinigung der Denkmaleigenschaft - hamburg.de
Kontaktinformationen:
Behörde für Kultur und Medien – Denkmalschutzamt
Große Bleichen 30
20354 Hamburg
Tel +49 40 428 24-718
E-Mail: denkmalschutzamt@bkm.hamburg.de
Telefonische Kontaktzeit:
Mo-Do: 10-15 Uhr
Fr: 10-14 Uhr
Bescheinigung der Denkmaleigenschaft - hamburg.de
Kontaktinformationen:
Behörde für Kultur und Medien – Denkmalschutzamt
Große Bleichen 30
20354 Hamburg
Tel +49 40 428 24-718
E-Mail: denkmalschutzamt@bkm.hamburg.de
Telefonische Kontaktzeit:
Mo-Do: 10-15 Uhr
Fr: 10-14 Uhr