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Denkmaleigenschaft Feststellung

Hamburg 99033004037000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033004037000

Leistungsbezeichnung

Denkmaleigenschaft Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Amtliche Bescheinigung der Denkmaleigenschaft

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalauskunft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie benötigen eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage. Dann nutzen Sie den Onlinedienst „Bescheinigung der Denkmaleigenschaft“ im Hamburg-Service.

Volltext

Der Antragsteller erhält eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage.

Erforderliche Unterlagen

Zugangsdaten zum Hamburg Service-Konto sowie Straßenname und Hausnummer des Objektes für das die Denkmaleigenschaft bescheinigt werden soll.

Voraussetzungen

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business im Hamburg Service-Portal.

Kosten

Gebühr: 7€ - 60€
variabel
Die Bescheinigung ist gem. Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr resultiert wesentlich aus dem Zeitaufwand für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages und beträgt in der Regel zwischen 7 Euro und ca. 60 Euro. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid

Verfahrensablauf

1.     Anmelden/Registrieren beim Hamburg-Service.
2.     Straße und Hausnummer des Objektes eingeben.
3.     Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt und Übermittlung der schriftlichen Auskunft an Ihr  Postfach im Hamburg Service.
Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.

Bearbeitungsdauer

Die Beantragung dauert für ein Objekt ca.5 Minuten.
Die Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt dauert je nach Prüfungsumfang zwischen wenigen Stunden und ca. 4 Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der feststellende Verwaltungsakt bestätigt lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen eines Baudenkmals. Die Anfechtungsklage muss daher sich gegen die Denkmaleigenschaft richten, nicht gegen die Verletzung von Ordnungsvorschriften.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung bei beweglichen Denkmalen sowie Baudenkmalen, die nach 2011 ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden sind, können Sie eine Klage einreichen und somit ein Rechtsbehelfsverfahren einleiten. Bei Baudenkmalen, die vor 2011 ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden sind, Bodendenkmalen und unbeweglichen Denkmalen der Erdgeschichte kann kein feststellender Verwaltungsakt beantragt werden. Hier muss direkt Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Kurztext

Weitere Informationen zum Online-Dienst:
Bescheinigung der Denkmaleigenschaft - hamburg.de
Kontaktinformationen:
Behörde für Kultur und Medien – Denkmalschutzamt
Große Bleichen 30
20354 Hamburg
Tel +49 40 428 24-718
E-Mail: denkmalschutzamt@bkm.hamburg.de
Telefonische Kontaktzeit:
Mo-Do: 10-15 Uhr
Fr:        10-14 Uhr

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

Formulare

nicht vorhanden

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