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Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung

Hamburg 99110027101000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110027101000

Leistungsbezeichnung

Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Hühner anmelden (Synonym), Hühneranmeldung (Synonym), Erzeugernummer (Synonym), Geflügel (Synonym), Registrierung (Synonym), Eier (Synonym), Kennnummer (Synonym), Hühner (Synonym), Stallnummer (Synonym), Stallung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.09.2023

Fachlich freigegeben durch

HHÖko-Marktkontrollen

Teaser

Wenn Sie die Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen beabsichtigenn, müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen. Sie erhalten dann eine Kennnummer für Ihren Betrieb.

Volltext

Wenn Sie die Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen beabsichtigen, müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Die zuständige Behörde teilt Ihnen nach erfolgter Anzeige eine Kennnummer für Ihren Betrieb mit.
Sie benötigen die Kennnummer, da nur Eier aus registrierten Legehennenställen in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Kennnummer muss auf den zur Vermarktung bestimmten Eiern aus der jeweiligen Legehennenhaltung abgedruckt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formlose, schriftliche Anzeige
  • Unterlagen zu Art und Umfang des Betriebes (siehe auch: Hinweise)

Voraussetzungen

Registrierungspflichtig sind
  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
Von der der Registrierungspflicht sind nur die Betriebe ausgenommen, die weniger als 350 Legehennen halten und ihre Eier ausschließlich ab Hof oder im Verkauf an der Tür direkt an den Endverbraucher abgeben.

Alle Erzeuger, auch wenn sie weniger als 350 Leghennen halten, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, müssen die Eier mit dem Erzeugercode kennzeichnen und unterliegen somit der Registrierungspflicht.

Eine Registrierung kann nur dann erfolgen, wenn die Mindestbedingungen und Anforderungen der EU-Tierschutzrichtlinie erfüllt sind. Es müssen zudem die strengen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllt sein.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen die Aufnahme eines Betriebes zur Legehennenhaltung schriftlich bei der zuständigen Behörde an und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Nach erfolgter, positiver Prüfung teil die zuständige Behörde Ihrem Betrieb eine Kennnummer zu.
  • Sie bekommen die Kennnummer schriftlich mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Keine. 

Da jedoch mit der Vermarkung von Eiern erst nach Erteilung einer Kennnummer begonnen werden darf, wird eine frühzeitige Anzeige empfohlen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

In der Anzeige müssen Sie folgende Angaben machen:
  • Name und Anschrift des Betriebes,
  • Name und Anschrift des Inhabers des Betriebes,
  • die Anzahl der Ställe des Betriebes
  • Standort der einzelnen Ställe des Betriebes unter Beifügung eines Lageplans,
  • das in dem einzelnen Stall verwendete Haltungssystem
  • Name und Anschrift der für den einzelnen Stall verantwortlichen natürlichen Person (Halter),
  • die maximale Anzahl der Legehennen, die zur gleichen Zeit im Betrieb, in den einzelnen Ställen und je Haltungssystem gehalten werden können,
  • die Kennnummern aller nicht zum angezeigten Betrieb gehörenden registrierungspflichtigen Ställe, die
    • dem Inhaber des Betriebes gehören oder für die er verantwortlich ist und
    • einem im Betrieb beschäftigten Halter gehören oder für die ein im Betrieb beschäftigter Halter verantwortlich ist, sofern der Halter nicht identisch mit dem Inhaber ist,
  • Falls vorhanden: aufgrund anderer Vorschriften und Verordnungen bereits an den Betrieb vergebene Nummern

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen anzeigen
  • Die Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen muss vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Die zuständige Behörde teilt dem Inhaber des Betriebes nach Abgabe der Anzeige eine Kennnummer für seinen Betrieb mit.
  • Es dürfen nur Eier aus Legehennenställen in Verkehr gebracht werden, für den eine Kennnummer vergeben wurde
  • Die Kennnummer muss auf den zur Vermarktung bestimmten Eiern aus dem jeweiligen Betrieb zur Legehennenhaltung abgedruckt werden.
  • Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal